Naja, wenn nachts eine Kuh auf der StraĂe steht muĂ die Smartfahrerin die Kuh ja auch rechtzeitig sehen und vor der Kuh komplett zum Stehen kommen. Und die Kuh hat auch keine Beleuchtung und noch nicht mal Reflektoren wie der Motorroller. Jeder Verkehrsteilnehmer hat stets so zu fahren daĂ er auch unbeleuchtete Hindernisse rechtzeitig sieht und sicher darauf reagiert. In diesem Fall ist natĂŒrlich erschwerend hinzugekommen, daĂ der Rollerfahrer gefahren ist und nicht nur gestanden hat. Deshalb eben nur Teilschuld.
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