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Schwedensmart

Frage wegen Kompatibilität Typ450.352 und 450.431

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Hallo in die Runde der Wissenden

durch Zufall habe ich einen Schlachtobjekt fast geschenkt bekommen.Einen 450 .352.

Da ich unseren 450 gerade in Schweden gelassen habe kam es mir sehr recht denn Teile für einen 98`Smart sind eher nicht zu bekommen.Meine Frage ist ob Motor-Getriebe mit meinem 450.341 kompatibel ist.Muss ich die komplette Elektronik mitnehmen?Die ominöse Relaisbox unter dem Fahrersitz habe ich schon sichergestellt.

ich hoffe jemand kann mir Rat geben.

 

VG Michael


MiMü

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Beim 600er ist bis auf die zweite Lambda-Sonde incl. MSG bis irgendwann 2000 alles kompatibel ausser der Vorderachsfederung, soweit ich weiss.

 

bearbeitet von Outliner

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Danke für Deine Antwort.

Dann lohnt es sich ja für meinen 600 er den Motor und das Getriebe auf Halde zu legen.Die V-Achse ist anders ich habe die alte Version.Ich hoffe die Carbon?Querfeder hält die teils strengen Winter aus.

VG Michael


MiMü

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Die Blattfeder ist jedenfalls haltbarer als die mickrigen Original-Spiralfedern, da mach dir mal keinen Kopp...

Selbst meine Corvette hat so eine Feder hinten gehabt.

Grundsätzlich würde ich ALLES mitnehmen bzw auf Halde legen. Dann kann man auch mal quertauschen, wenn die Kiste zickt um Fehler einzugrenzen.

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Ok das ist eine Ansage.Hab Dank dafür. 

Eine Frage noch. Welches Testgerät soll ich mir für meinen Oldi Bj 98 zulegen.?


MiMü

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Es gibt nur eine praktikable Möglichkeit, willst du wirklich alles machen können: Die originale Stardiagnose von MB!

 

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    • Moin, sehr geehrter yueci, sehr geehrter Broxin, sehr geehrter CDIler, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !   Wie soll ich es sagen ? Ich bin da hin- und hergerissen. Beides hat doch was: "Betreutes Fahren" bzw. gefahren werden, wenn ich "nur Mitfahrer" bin und mich nur auf die (ggf. schöne) Umgebung/Landschaft konzentrieren kann (und nicht auf den Straßenverkehr), insbesondere wenn die fahrende Person FAHREN KANN. Und ich ggf. mal "nur den eigenen Gedanken" nachhängen kann. (Vielleicht sogar in Zukunft maschinengesteuertes autonomes Fahren bzw. gefahren werden).   Andererseits macht es auch (manchmal) Spaß, wenn ......ich ertappe mich selbst dann immer mal wieder mit dem "schlechten Gewissen", ob des nicht beachteten Sichtfahrgebotes (weil seeehr deutlich zu schnell) oder der Wild-Wechsel-Gefahr oder, oder, oder. Also eher in Richtung der Selbstgefährdung.....Man möge es mir nachsehen.....(ist übrigens verjährt.....).   Aber es sei auch den vielen 100 000en (wenn nicht gar Millionen) von selbst gefahrenen KM geschuldet:   Es gibt so "fahrlässige" Standart-Situationen, die mich ärgern und ich für mich vermeidbar halte:   Z.B. länger zurückliegend: An einem ganz normalen Dienstag-Abend (werktags) im Mai so gegen 22.30 Uhr (nach einem langen Arbeitstag...) auf der B 404 südlich Kiel in Richtung Hamburg. Bundesstraße, eine Fahrspur in jede Richtung. Schon dunkel. Außerhalb geschlossener Ortschaften. Keine Fahrzeuge in Sicht, weder vorraus, noch hinter mir. Ampel vorraus, außer Betrieb (nix leuchtet, kein Querverkehr in Sicht). Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt. Beim Passieren des Ampelbereiches der "typische" rote Blitz aus den Dunkeln (Blick auf das Tachometer: irgendwo zwischen 80 und 90 km/h). Ca. 2 Wochen später dann Post von der Obrigkeit. "Sie fuhren außerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubten 70 km/h nach Abzug der Toleranz gemessene 82 km/h. Beweisfoto beigefügt. Macht 20 Euro Bußgeld....".   Oder: Werktags in der Helligkeitsphase: Aus Lübeck kommend Ortseinfahrt Bad Oldesloe: Kurz hinter dem Ortsschild der typische rote Blitz (aus einem Tarn-Zelt). Blick auf das Tachometer: Irgendwas zwischen 50 und 60 km/h. Ich bin nochmal zurückgefahren und dieselbe Strecke mit 30 km/h gefahren....ich war mir nicht sicher, ob ich vielleicht ein 30er Schild übersehen hätte.....(aber: Kein 30er Schild entdeckt.....). Ca. 2 Wochen später Post von der Obrigkeit: "Sie fuhren in einer geschlossenen Ortschaft bei erlaubten 50 km/h nach Abzug der Toleranz gemessene 58 km/h. Macht 10 Euro Bußgeld....".   Oder aus meinem sozialen Umfeld: Junge Mutter mit schulpflichtigem Kind als "Eltern-Taxi" vor der Schule in der 30er Zone nach Abzug der Toleranz mit 45 km/h gemessen. Erlaubte Höchgeschwindigkeit um 50 % überschritten......   Da ja viele von uns wohl mehrere Fahrzeuge besitzen, wäre vielleicht eine Mischung denkbar....ein Fahrzeug als "Daily driver" für die "lästigen Pflichten", andere, um auch mal Spaß haben zu können.....   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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