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Moin, ich habe mir für Frauchen einen 451 mit den Lorinser Felgen gekauft. Jetzt will ich zusätzlich noch ein Fahrwerk eintragen lassen. Dafür benötige ich aber das Gutachten der Felgen. Sind die 17Zoll Speedy. Hätte das noch jemand da? In der suche habe ich leider nichts gefunden.

bearbeitet von chewbacca451

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PEEN! :classic_smile:

 

Soll heissen, daß ich Dir eine PN oder persönliche Nachricht geschrieben, die Du rechts oben an dem Briefumschlag dargestellt bekommst und einsehen kannst!

 

Smarte Grüße

 

Ahnungslos

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    • Moin,   um etwas Klarheit im rechtlichen Sinn zu schaffen, reine Tagfahrleuchten haben das ECE-Kennzeichen R-87 neben dem E-Prüfzeichen in der Streuscheibe und dürfen nicht als Positionslichter bei Abblendlicht leuchten. Dimmbare Tagfahrleuchten tragen das ECE Kennzeichen R7 und können in gedimmter Version als zusätzliche Positionsleuchten neben dem Abblendlicht leuchten. Geregelt in §51 STVZO "Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen."   Prüfen wird das nur der TÜV (wenn überhaupt) oder ein übereifriger Polizist, der nach der Nadel in deinem Smart sucht um dir ein Ticket zu verpassen.   Gruß ;Marc
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