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Mac_Gyver

zwei Aschenbecher?

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Hallo zusammen,

 

mir hat sich heute, nachdem ich an meinem neuen Smart den Aschenbescher beäugt habe, die Frage gestellt, ob unter dem Aschenbescher oder auch Raucherset genannt wo ein CD Halter angebracht werden kann, nicht ein zweiter Aschenbecher eingerastet werden kann. Nicht das ich so viel rauche, das ich zwei solcher Näpfe brauche (Nichtraucher) aber ein CD Halter halte ich für mich im MP3 Zeitalter für gänzlich überflüssig. Nein, mit einem zweiten Halter ließe sich noch eine weitere Ablage für Kleinkram schaffen und den Platz sinnvoll nutzen.

Die Einsätze könnte ich doch so sinnvoll modifizieren, daß ich zwei richtige Näpfe ohne die Kippenhalterkante hätte.

Was meint Ihr?

 

Gruß

Rene

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Welches Baujahr hat denn dein "Neuer"?

Wenn es ein 450er ist was ich annehme, solltest du mal eine Sitzschublade, welche unter dem Fahrersitz montiert wird in Betracht ziehen!

Das mit den zwei Aschern geht natürlich auch...

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achso, vergessen, sorry. Also mein "Neuer" ist ein 2010er 451 forfour Cabrio.

 

Habe gerade beim suchen im Web entdeckt, daß es da auch eine Anlagebox gibt, die sich über beide Halterungen erstreckt.

 

Hmm, so richtig habe ich auch noch keinen Zubehörkatalog gefunden, wo ich mal schauen könnte was es alles so gibt bzw. möglich ist...

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Hm, 451er ist nicht mein Gebiet.

Aber irgendwer hat bestimmt einen Link parat!

Immerhin weiss ich, dass es für den 451 einen-ich nenne es mal "Ablagebecher"- gibt!

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... aber diese Ablagebox ist mir zu tief, sprich, ich brauche keinen Eimer, sinnvoller wären eben zwei flache Ablagemöglichkeiten...

 

 

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    • Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde !   Es scheint ja wohl so, daß hier doch unterschiedliche Meinungen zu sachlichen und rechtlichen Einordnungen der geschilderten (und bebilderten) Zustände bestehen.....(z.B. also, ob die Tonne nun Teil des Fahrzeuges, Ladung oder ggf. beides gleichzeitig ist/sein könnte ???). Das ist für eine Demokratie mit Meinungsfreiheit und Meinungvielfalt nicht schlimm und wohl auch normal.   Nach meiner laienhaften rechtlichen Beurteilung der Situation könnten hier doch wohl "schlimmstenfalls" Ordnungswidrigkeiten nach der StVO bzw. StVZO im Raume stehen bzw. relevant sein, also "Verwaltungsrecht/Verwaltungsunrecht"....(was da nun ein Staatsanwalt, ein Richter und Gerichtsverfahren für eine Rolle gespielt haben könnten, möchte ich mal dahingestellt sein lassen, zumindest der Staatsanwalt ist doch m.M.n. eher für Straftaten nach dem StGB und der StPO zuständig / nicht für Ordnungswidrigkeiten).   Aber wenn man sich denn sicher ist, braucht man sich ja gar keine Gedanken zu machen und kann wie geschildert und bebildert am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.....   Ich (für mich) wäre mir da aus den von mir (oben) dargelegten Gründen nicht sooo sicher. Deshalb kann ich bei Zweifeln eben dann auch nur dazu raten, sich den Rat von einer dafür anerkannten Sachverständigenorganisation (z.B. einer TÜV-Prüfstelle) einzuholen.   Gutes Gelingen, allzeit gute und unfallfreie Fahrt wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
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