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Roswell

451: Brabus Handbremsgriff/Handbremshebel für Mopf

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zur Paßgenauigkeit des Brabus Handbremsgriffs: Angeblich soll der 451 ja bei einer Modellpflege 2010 einen neuen serienmäßigen Handbremsgriff erhalten haben, sodass auch der erste Brabusgriff nicht mehr paßt.

 

1. Gibt es dann auch unterschiedliche Brabus-Versionen des Handbremsgriffs?

 

2. Nach meiner Information hat der erste Brabusgriff die Herstellernummer A4514200112 C55U und soll bis 8/2010 passen. Richtig?

 

3. Kennt jemand die passende Herstellernummer für den Brabushandbremshebel für meinen 451 aus 2014?

 

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Roswell

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Hi!

 

Ich habe vor kurzem bei mir den Handbremsgriff sowie den Schaltknauf gewechselt.

 

meiner ist ein 451, 2011 also MoPf...

 

Es ist ja ein Standart Plastik Griff montiert, den habe ich abgezogen und da einfach den Brabus dran, die zwei Madenschrauben mit einem Imbus angezogen bis es fest war und in der passenden Position, dann den Knopf vorne wieder angeschraubt und alles hat geklappt.

 

 


forum.jpg

2010 // Smart ForTwo Brabus Xclusive 102 //

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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