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[B] Innenraumfilter SMART Roadster (WME452) und/oder ForFour (WME454), neu und originalverpackt

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    • Moin, sehr geehrter Funman, sehr geehrte Forengmeinde !   Auf die Bemerkung: und:   Ist jetzt OT, aber trotzdem mal die Frage:   Wie ist die Lage, wenn der "angeblich gute" Käufer kurzfristig nach Übergabe des Fahrzeuges eben mit diesem einen schweren Unfall mit erheblichem Sachschaden SCHULDHAFT verursacht (und man als Verkäufer schon aufgrund der Relation des geringen Kaufpreises zur Höhe des verursachten Schadens (und dem Ablauf des Unfallgeschehens selbst) das "Bauchgefühl" hat, daß der Käufer das Fahrzeug eigentlich nur zum Zweck der Schadensverursachung gekauft haben könnte, ich dies aber nicht beweisen kann...). Z.B. weit verbreitetes Verhalten in der sogenannten "Auto-Bumser-Szene").   Muß meine Versicherung zahlen und werde ich entsprechend zurückgestuft (Schadensfreiheitsrabatt)?   Ich hätte Bedenken, ein zugelassenes Fahrzeug einfach so "auf Vertrauen" in der heutigen Zeit an "unbekannte" zu übergeben. Ich finde es besser, z.B. das Fahrzeug mit allen Schlüsseln nach Zahlung des Kaufpreises im Gewahrsam des Käufers zu belassen, die Kennzeichen abzubauen und das Fahrzeug selbst abzumelden und dem Käufer dann Papiere und entsiegelte Kennzeichen zu übergeben. Oder man fährt gemeinsam zur Zulassungsstelle des Käufers und meldet um, bestenfalls zu Dienstbeginn der Behörde am nächsten Werktag.   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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