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MrBeen

Lichtmaschine 450 Halterung Bügel

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

beim Ausbau der Lima ist mir aufgefallen dass auf der Seite der Anschlüsse ein(e) Bügel/Halterung mit der Lima verbunden ist.

 

Kann mir jemand sagen welchen Sinn dieser hat?

 

Danke

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an diesem Bügel wird mittels Kunststoffspreitzniet eine Schutzabdeckung aus Platstik fixiert.

 

Gruss

Emil


Gruss

Emil

 

 

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Aha, danke.

 

die Abdeckung hat sich wohl irgendwann verabschiedet.

 

Mal schauen ob ich das Teil im SC bekomme

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ist bei unseren Smarts auch schon weggeflogen. Das Teil kostet nicht die Welt - wegen der exponierten Lage der Lichtmaschine ist die Abdeckung meiner Meinung nach sinnvoll und sollte da sein.

 

Gruss

Emil


Gruss

Emil

 

 

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Kommt auch auf die verbaute Ölwanne an. Ich hab die Plastikwanne von Richi, da hat die Abdeckung keinen Platz mehr, respektive muss diese dann zugeschnitten werden (wozu ich zu faul war).

 

Fahre seit vielen Jahren ohne Abdeckung und ohne Probleme.

 

Wenn der Smart nicht häufig bewegt wird, macht die Abdeckung aber sicherlich Sinn.

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    • Moin, sehr geehrter werner s, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Frage:     In den COC-Papieren (EG-Typgenehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis), die eigentlich damals jedem Fahrzeug in Papierform mitgegeben wurden.   Beim genannten Modelljahr 2002 kann es allerdings "anders" sein. Weil zu der Zeit war eine bestimmte (schmale) Bereifung (135/70 R 15) vorne zwingend vorgeschrieben wegen der Zulassung als "3-Liter-Auto" (nein, nicht Hubvolumen, sondern Verbrauch in Litern vor dem Komma).   Hier kann ich zu den 450er cdi der Modelljahre 2005 und 2006 folgendes Beisteuern: Im Sommer 2012 war ich mit einem 2005er 450er cdi (mal wieder) beim TÜV-Nord in Hamburg-Glashütte (Norderstedt). Vorne waren 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen montiert. In den originalen  Papieren (Fz-Schein) waren vorne nur die 145/65 R 15 eingetragen. Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen.   Der seeeeeeeeehr genaue Prüfberechtigte wollte die Plakette (nur) wegen der angeblich unzulässigen Bereifung verweigern....(Fahrzeug war sonst ohne erkennbare Mängel).   Nach Sichtung der ihm elektronisch zugänglichen COC-Unterlagen konnte er dazu folgendes sagen:   Zulässig vorne 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiter Felge. Zulässig vorne 145/65 R 15 auf 4,0 Zoll breiter Felge.   Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiter Felge.   Plakette wurde dann anstandslos erteilt. Aber wie erwähnt, beim Modelljahr 2002 könnte das aus genanntem Grund anders sein. (Und: Wenn der TÜV-Nord diese Unterlagen hat, dürfte das doch m.M.n. für die DEKRA kein Problem sein).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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