Ich als TE habe das nicht als "Zeigefinger Text" empfunden, es ist ein berechtigter (und mir bekannter) Hinweis auf bestehende Vorschriften. Finde ich nett und gehört hier zum Thema, also wo ist Euer Problem?
Die Farbe eines Fzgs ist im Brief/Schein als Eigenschaft eingetragen und muß bei Änderung nachgezogen und eingetragen werden. Daß das kein Schwein interessiert in der Praxis, ändert nichts daran.
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