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wasca_143

Smart 450 benziner motorkontrolle, ansauglufttemperatursensor

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Hallo erstmal, mein Name ist Florian und ich habe mir vor gut einem Monat einen 450 von 2006 gekauft, dieser hatte einen schönen Motorschaden da ich aber bei Benz arbeite ist es nicht das größte Problem gewesen^^. Nun kommt das eigentliche Problem undzwar Motorkontrolle leuchtet. Ansaugluftsensor aktuell drin, also Sensor neu und siehe da Fehler bleibt. Dann mal Geschaut was die Prüfungen sagen, Spannung am Sensor gemessene 8,3 Volt, sollwert zwischen 4-5volt... Dann mal Durchgang geprüft und festgestellt das die PIN Belegung vom

Schaltplan und pins vom MSG vollkommen unterschiedlich sind... Genauso sollten die beiden Leitungen vom Sensor aus direkt zum Steuergerät gehen, die blaue tut's(zwar falscher PIN laut schaltplan aber okay) und die gelbe trifft sich mit ein paar anderen in einer z-endhülse und dann ab zum Steuergerät...

Wenn ich die Leitungen trenne und gegen masse Messe kommt bei der gelben 11,... Und bei der blauen3,.. volt raus

 

Nun zur Frage kennt jemand dieses Problem ,weiß langsam keinen Rat mehr. Und einfach so Kabelbaum/Motorsteuergerät tauschen auf gut Glück möchte ich auch nicht

 

Danke schonmal im vorraus^^

[ Diese Nachricht wurde editiert von wasca_143 am 23.09.2014 um 19:21 Uhr ]

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollsndig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein!  
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