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NoDoz001

Mal wieder: KFZ-Steuer

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,...

wie ihr ja alle wisst habe ich mir einen gebrauchten smart zugelegt baujahr 07/2000 und benziner.

da dieser ja schadstoffarm D§; 5L eingestuft ist, dachte ich das dieser steuerbefreit wäre - zumindest bis zu einem bestimmtem betrag!

Heute jedoch kam der Steuerbescheid das ich 60DM löhnen sollte - nicht das mich 60DM stören - aber wie ist das denn nun mit den 2000ern und als "Nicht-Erstbesitzer" - ich dachte das wird an den nächsten weitergegeben?

 

Bitte helft mir.....

 

cu on teh battlefield

NoDoz001 + Bullet

 


Gruß

 

 

NoDoz001

-------------------------------------------------

 

ToD DeN DaTiV!

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Hi NoDoz001,

eine Steuerbefreiung beim SmartBenziner gab es nur bei Erstzulassung vor dem 1.1.2000.

Deiner wurde also ca. 7Monate zu spät erstzugelassen um in den Genuß der Vergünstigung zu kommen.

Eine solche Steuervergünstigung wird im übrigen an nächsten Fahrzeughalter weitergebenen.

Beim cdi (auch bei jetzt zugelassenen Neufahrzeugen) gibt es die Steurbefreiung noch, da 3L-Einstufung.

------------------

Gruss Elmar

KO-MR 276

www.smart-welt.de

elmar@smart-welt.de

ICQ#: 14363587 Smart-Club#: 00532

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Hallo NoDoz00,

ich muß dich leider enttäuschen, ich habe meinen smart am 29.12.00 neu zugelassen, und muß auch 60 DM löhnen.

Erst ab Baujahr 2001 sind sie wieder Steuerbefreit.

Ich hoffe Du hast trotzdem noch Spaß an deinem smart. :classic_smile:

 

------------------

Gruß

Wolfgang


Gruß

Wolfi

proud member of the S.O.S.

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@Elmar

mann bist Du schell, sogar ohne Bild! :classic_smile:

------------------

Gruß

Wolfgang


Gruß

Wolfi

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Hi Wolfgang,

bei dem Thema wird es mit einem passenden Bild schon schwierig :classic_wink:

quote:

Erst ab Baujahr 2001 sind sie wieder Steuerbefreit

Wieso ab 2001 wieder steuerbefreit.

Die aktuellen Benziner der NewLines haben eine EU3-Einstufung. Da gibt es keine Steuerbefreiung mehr. Erst ab D4 und die erfüllt zur Zeit kein Smart-Motor.

------------------

Gruss Elmar

KO-MR 276

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