Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
NoDoz001

Mal wieder: KFZ-Steuer

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,...

wie ihr ja alle wisst habe ich mir einen gebrauchten smart zugelegt baujahr 07/2000 und benziner.

da dieser ja schadstoffarm D§; 5L eingestuft ist, dachte ich das dieser steuerbefreit wäre - zumindest bis zu einem bestimmtem betrag!

Heute jedoch kam der Steuerbescheid das ich 60DM löhnen sollte - nicht das mich 60DM stören - aber wie ist das denn nun mit den 2000ern und als "Nicht-Erstbesitzer" - ich dachte das wird an den nächsten weitergegeben?

 

Bitte helft mir.....

 

cu on teh battlefield

NoDoz001 + Bullet

 


Gruß

 

 

NoDoz001

-------------------------------------------------

 

ToD DeN DaTiV!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi NoDoz001,

eine Steuerbefreiung beim SmartBenziner gab es nur bei Erstzulassung vor dem 1.1.2000.

Deiner wurde also ca. 7Monate zu spät erstzugelassen um in den Genuß der Vergünstigung zu kommen.

Eine solche Steuervergünstigung wird im übrigen an nächsten Fahrzeughalter weitergebenen.

Beim cdi (auch bei jetzt zugelassenen Neufahrzeugen) gibt es die Steurbefreiung noch, da 3L-Einstufung.

------------------

Gruss Elmar

KO-MR 276

www.smart-welt.de

elmar@smart-welt.de

ICQ#: 14363587 Smart-Club#: 00532

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo NoDoz00,

ich muß dich leider enttäuschen, ich habe meinen smart am 29.12.00 neu zugelassen, und muß auch 60 DM löhnen.

Erst ab Baujahr 2001 sind sie wieder Steuerbefreit.

Ich hoffe Du hast trotzdem noch Spaß an deinem smart. :classic_smile:

 

------------------

Gruß

Wolfgang


Gruß

Wolfi

proud member of the S.O.S.

wolfi_hinten_kl.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@Elmar

mann bist Du schell, sogar ohne Bild! :classic_smile:

------------------

Gruß

Wolfgang


Gruß

Wolfi

proud member of the S.O.S.

wolfi_hinten_kl.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi Wolfgang,

bei dem Thema wird es mit einem passenden Bild schon schwierig :classic_wink:

quote:

Erst ab Baujahr 2001 sind sie wieder Steuerbefreit

Wieso ab 2001 wieder steuerbefreit.

Die aktuellen Benziner der NewLines haben eine EU3-Einstufung. Da gibt es keine Steuerbefreiung mehr. Erst ab D4 und die erfüllt zur Zeit kein Smart-Motor.

------------------

Gruss Elmar

KO-MR 276

www.smart-welt.de

elmar@smart-welt.de

ICQ#: 14363587 Smart-Club#: 00532

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Bei der Reichweite zählt nur Fahrprofil und Jahreszeit. Ob du noch ein Navi oder ne Rückfahrkamera am laufen hast, die Frage nach Reichweitenreduktion durch diese Features grenzt schon an eine 1. April Frage.    @Condomino   Mal im Ernst, wir reden  1x über Kwh, enorme Rollwiderstände, Windwiderstand,   und dann kommt ihr mit  Milliampere.  Sorry, 1. April war schon.    Um das Mal Bildlich zu machen:   Für 1x Aufheizen bei -5 Grad auf 22 Grad  kannst du wohl 3 Jahre das Navi laufen lassen...    
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      150.992
    • Beiträge insgesamt
      1.575.788
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.