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rmkeizer

(B) Teile für Smart 450 coupe 2002

Empfohlene Beiträge

Hallo leute, ich habe mir einen Cabrio mit motorschaden gekauft und habe einen umbau mit meinen coupe aus 2002 ausgefuhrt und habe nun den rest des fahrzeug ubrich zum verkauf .

Also wer teile benötigd für sein Cdi aus 2001 - 2005 kan sich per email melden rmkeizer63@gmail.com

 

Ich werde hier eine liste fuhren von teile die noch da sind

standort ist 48683 Ahaus

 

 

 

kunstof innenverkleidung grau einige teile

Klima anlage Teile

Lüftermotor f. Wasserkühler mit Rahmen

Küler wasser

Türschloss rechts mit Stellmotor

Stossfänger vorne schwarz

Ausgleichsbehälter Kühlwasser

Heizungskasten inkl. Gebläsemotor

Lenksäule mir Kreuzgelenk

Bremskraftverstärker

Wischermotor Heckscheibe

Tankdeckel

E-Gaspedal

Sitzkonsolen links und rechts je

ABS einheit

Türgriff aussen links

Fensterglas Tür rechts

Ausgleichsbehälter wischeranlage

-----------------

Ich fahre immer mit meinen Smart und Meinen Weekender-L zum treffen der Münsterland-Smarties.

Die treffen sich jeden 3 Sontag um 15 Uhr bei Cafe Jederman

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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