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Smart_HH

Schleifgeräusch beim Lenken?

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Moin,

 

ich hab da folgendes Problem und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

 

Wenn ich Autobahn oder Landstraße fahre, höre ich beim Lenken, eher Spurhalten nach rechts, ein Schleifgeräusch.

Ich würde dieses Geräusch als metallisches Schleifen erklären. Hört sich so an als wenn die Bremsscheibe schleift, aber ich hab das Problem immer nur bei höherer Geschwindigkeit, ab ca. 70km/h und nur wenn ich das Lenkrad leicht nach rechts neige.

Heute ist mir noch aufgefallen, dass man das Geräusch außerhalb des Autos lauter hört als im Inneren bei geschlossen Scheiben.

 

Habt ihr eine Idee was das sein könnte?

 

Zum meinem Smart noch:

 

Ist ein 450, Benziner 55PS, BJ: 2002

 

Vielen Dank im Voraus.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Smart_HH am 28.05.2013 um 19:56 Uhr ]

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Achsfeder gebrochen und das abgebrochene Stück schleift an der Bremsscheibe?

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Hab vor zwei Monaten erst TÜV gemacht, der hätte doch was gesagt bzw mir keine Plakete erteilt?! und beim Wechsel auf Sommerreifen hab ich da auch nichts gesehen, das Problem hab ich schon seit letztes Jahr. Da allerdings nur bei Autobahnfahrt und nur gelegentlich mal.

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Hat nich unbedingt was zu sagen...

 

TÜV Prüfer sind bis jetzt immer noch Menschen ;-) .

Würde echt ma nach den Federn schauen.

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    • Ergänzung bzw. Korrektur: Für die Schmid Space ist es nicht nur ein Gutachten, sondern sogar eine echte ABE! D.h. eigentlich sollte nicht mal eine Abnahme am Fahrzeug erforderlich sein, wenn genau die Reifendimensionen montiert werden, die in dieser ABE angegeben sind!   Allerdings steht dann in der Anlage zu der ABE drin: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.   Irschendwie gomsch? 🤔 Das würde ja bedeuten, daß trotz ABE für die Räder eine Abnahme durch einen Prüfer erforderlich ist.   Vorteilhaft ist, daß in der Anlage steht, daß diese für alle Smarts mit der EG Genehmigungs-Nr. e1*98/14*0080*... gilt, also alle Smarts seit Anbeginn der Fertigung! 😊 Wie eigentlich immer in den Gutachten zu Felgen aus dem Zubehör, nur Smart und Brabus machen hier immer eine Einschränkung! 🙄   Unbedingt beachtet werden muss aber in diesem Zusammenhang, daß für diese Felgen Kegelbundschrauben erforderlich sind, d.h. es dürfen nicht die Serienradbolzen verwendet werden, weil diese Kugelbundschrauben sind!
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