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Durango2k

Schaltverhalten 450 CDI 2002er

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Hi,

 

unser "neues" Cabrio, ein 450 CDI von 2002, verwundert mich ob seines Schaltverhaltens im Automatikmodus.

 

Anfahren an der Ampel:

 

Ist es normal, das die Kiste bis 2500 dreht, dann in den 2. geht, runter auf 1900 oder so, dann bis 2500, dann rauf in den 3, und dann erreicht man irgendwann 50 km/h ?

 

Also er schaltet sich bis in den 3. oder 4. (?) hoch für 50 an der Ampel ?

 

Wenn ich ihn mit der Hand kicke, dann dreh ich bis 3500 VIEL schneller hoch. Er beschleunigt dann halt auch VIEL VIEL besser.

 

Liegt das am Softwarestand - gibt es ein File, das diese murkselige Schalterei nicht macht ? Das fühlt sich ja FURCHTBAR an, vor allem, wenn der Vergleichs- Smart ein 55 PS- Benziner ist..... meine Frau meinte sofort, wie müde der Diesel.....

 

???

 

Carsten


Ich muss ihn erst noch reparieren.... !

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Im Normalfall schaltet der Diesel früher hoch, da er einen anderen Drehmomentverlauf und weniger Höchstdrehzahl hat. Er dreht ja nicht so hoch, wie ein Benziner.

 

Aber das Schaltverhalten ist abhängig von der Gaspedalstellung. Je nach dem, wie viel Gas ich bei meinem 02er CDI gebe, schaltet der erst kurz vor dem roten Bereich hoch.

 

Ansonsten schaltet er wirklich früh hoch, was beim Befahren von Serpentinenstrecken hinderlich ist. Dort fahre ich in jedem Fall im manuellen Modus. Es kann sonst passieren, dass der Diesel bei Bergfahrt in einer Spitzkehre vom 3. in den 1. Schalten muss, obwohl der 2. Gang gereicht hätte. Er "würgt" sich halt selber runtern. Solche Fahrsituationen kann die Elektronik nicht erkennen und da ist Handschaltung angesagt.

 

Gruß, Rolf

 

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Hihi, dann wenn er "Durchzugsstark" wird schaltet er hoch. Das kenn ich auch. liegt wirklich an der Gaspedalstellung. Lasch mal ganz durch dann macht er es auch anders.

Ich kenne das ganze andersrum, ich hatte me Zeit lang nen Benziner und der schaltete mir generell zu spät in den nächsten Gang. Ich war froh als ich wieder mein Dieselchen hatte.

Hassu ein File drauf oder ist der Original?

Original find ich auch unfahrbar. Sind eben nur 41 PSchen.

 

:o


 

smilie_car_020.gif

2010_09_11_7140.JPG

 

 

 

 

 

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Original. Hassu File für mich :)

 

2002er CDI halt.... Equipment to flash ist vorhanden :)

 

Carsten


Ich muss ihn erst noch reparieren.... !

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File angekommen. Test wird noch etwas warten müssen, ich muss erstmal die Karosse so schweißen, dass ich das Heck seitlich wieder festkriege und neue Schrauben dafür besorgen.

 

Carsten


Ich muss ihn erst noch reparieren.... !

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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