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sporti100

BRABUS 451 Doppel Nebelscheinwerfer!!!

Empfohlene Beiträge

Biete hier 2 Nebel Doppelscheinwerfer für einen 451 Brabus an

 

die Scheinwerfer sind in einem Guten zustand leider fehlt eine Waben Blende sollte aber

nicht die Welt kosten

 

ich glaub im SC um die 39 €

 

Nebelscheinwerfer 250€

 

 

 

 

Brabus Doppel Nebel Scheinwerfer

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von sporti100 am 24.02.2013 um 23:32 Uhr ]

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@ wissenistnacht

 

 

die Blenden giebt es habe die Grad im SC geordert für 29€!!!!!!

 

 

entgegensatz zu vielen Aussagen

 

 

 

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Das ist neu...und dann nehm ich alles zurück.

Ich hab den Feil-kurs schon hinter mir (hatte die Blende damals auch einfach nachbestellt und bekam eine für NSW-was anderes gibts nicht hieß es damals-außer komplett)

Hab mir dann die Blindkappen zurechtgefeilt- nicht schön aber einzigartig ;-)

Schau sie dir besser an, bevor du sie nach Hause trägst.

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Sind das die mit den TFL drin ?

Wenn ja und du die zweite Blende dazu hast nehme ich sie gern.

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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