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Anonymous

Steuerbefreiung für Diesel und Benziner?

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Smarties,

ich bin ein ahnungloses kleines Weib, das sich dieses Jahr das aller erste mal den Luxus gönnt und ein nagelneues Auto kauft. Mit allem, was ich mir wünsche! Nicht gebraucht! Nagelneu, nur für mich gebaut ( :) )! Deswegen lese ich schon seit Wochen jeden Artikel, der über die Kleinwagenklasse geschrieben. Was ich nicht verstehe ist mit der Steuerbefreiung für die Benziner bzw. Diesel-Fahrzeuge. Woran kann ich die Dauer der Befreiung erkennen? Ist der CDI also für 3 Jahre befreit und der benziner passion nur 2 Jahre?

Lieben Dank.

Isa

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Hi Isa,

Steuerbefreiung bei Neufahrzeugen gibt es nur noch beim cdi.

siehe z.B. in Thread steuern beim Smart

Eine Übersicht über alle Steuersätze (noch in DM) findest Du hier
... oder hier mit den entsprechenden €-Werten

Mehr Infos gibt es über die Suchfunktion des Forums... :)

-----------------
Smarte Grüße

Elmar


Hier gibt es Infos zum smart-Forum-Team!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Elmar am 16.05.2002 um 20:09 Uhr ]

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die benziner sind überhaupt nicht mehr befreit (kosten aber sowieso nur ca. € 30 im jahr). der diesel ist bis ende 2005 befreit.

viele grüße
marco

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    • Moin, sehr geehrter werner s, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Da die beiden 450er cdi (Modelljahre 2005 und 2006) hier als Jahreswagen angeschafft wurden, kann ich bezeugen, daß diese mit 145/65 R 15 Sommerreifen des Herstellers Bridgestone auf 4,0-Zoll- Felgen serienmäßig ausgeliefert wurden...(die oben genannte Winter-Bereifung 135/70 R 15 auf 3,5-Zoll-Stahlfelge war mir seeehr preiswert gebraucht "zugelaufen"). Der "pingelige" Prüfberechtigte konnte aber auch in seinen Unterlagen nachvollziehen, daß die "rückwirkend-kompatible" ältere Bereifung (135/70 R 15) auf 3,5 -Zoll-Felgen zulässig ist (jedenfalls auf den Modelljahren 2005 unde 2006).   Rein technisch dürfte das auch umgekehrt funktionieren (die Fahrwerke dürften doch weitgehend identisch sein). Aber ob das zulässig ist ? Ob das im Ermessenspielraum des Prüfberechtigten liegt oder auch wieder geprüft und "eingetragen" werden muß ? Keine Ahnung.   (Es gibt ja genügend Beispiele in der überbordenden Bürokratie, die mit normalem Menschenverstand nur schwer oder nicht nachvollziehbar sind).   mit freundliche Grüßen verbleibt   hedwig 
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