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naidhammel

Biete Winterräder auf Stahlfelgen

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

biete unsere Winterräder auf Stahlfelgen an:

 

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/winterreifen-auf-original-silberner-stahlfelge-fuer-smart-451/98807229-223-3364

 

Die DOT kann ich zur Zeit leider nicht nennen, da diese Außen leider nicht sichtbar ist. Da steht nur DOT CN93 AVXK

 

Ich weiß nur dass diese auf keinen Fall älter als 2008 sind.

 

Versand wäre eventuell möglich, gegen Zusatzkosten (Versand per Iloxx).

 

Gruß

 

naidhammel


 

 

Korrigiert mich ruhig, ich weiß auch nicht alles. ;-)

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Update:

 

DOT´s sind 2907 und 4407.

 

Preislich ist da was möglich. ;-)

 

Gruß

 

naidhammel


 

 

Korrigiert mich ruhig, ich weiß auch nicht alles. ;-)

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Preisupdate auf 125,-€

 

mfg

 

naidhammel


 

 

Korrigiert mich ruhig, ich weiß auch nicht alles. ;-)

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Quote:

Am 03.02.2013 um 19:42 Uhr hat naidhammel geschrieben:


Ich weiß nur dass diese auf keinen Fall älter als 2008 sind.


Quote:

Am 04.02.2013 um 08:58 Uhr hat naidhammel geschrieben:
Update:



DOT´s sind 2907 und 4407.


:lol:

 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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