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wolfgang571

ABE

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Hallo Smartgemeinde

Ich habe bei e-Bay zugeschlagen und mir einen Sportauspuff sowie eine Doppelrohr stoßstange hinten gegönnt.

Leider fehlt bei beidem die ABE.

Wer hat also eine ABE für einen RS Parts Auspuff 2mal76 Mittelausgang und die Doppelrohredelstahl Stoßstange ?

Mein Dank sei euch gewiss

 

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welchen RS-Pott haste denn?

2. Gen.? Wenn ja, hab ich was für Dich, muß aber erstmal suchen.


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

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Ruf doch einfach mal bei rs - parts an und frag die ob die dir nochmal ne ABE schicken würden! Musst dann natürlich die nummer vom Pott vorlegen!

Dürfte eigentlich kein Problem sein.

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Quote:

Am 09.12.2012 um 22:57 Uhr hat zabaione geschrieben:
welchen RS-Pott haste denn?

2. Gen.? Wenn ja, hab ich was für Dich, muß aber erstmal suchen.
Habe leider die erste Generation,kannst dir also das suchen sparen -trotzdem Danke


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für die 1. Gen. gab's doch gar keine ABE? :-?

 

 


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

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wenn auf dem Puff keine Nummer steht, gibbet auch keine ABE! :(

-----------------

 

0l.gif0u.gif0r.gif0c.gif0h.gif

 


 

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seit 8.10.2014 Audi A1 nachdem ein Container LKW meinen kleinen in die ewigen Smartgründe beförderte

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    • Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht für solche Spezialanfertigungen betrifft.   Ich hatte mich ernsthaft für den SmartForSix (der geilste Smart ever! 😍) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wäre. Selbst eine gültige Straßenzulassung für Deutschland, zählt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)   Bei uns hätte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (Prüfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.   Nach Rücksprache mit ÖAMTC und TÜV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.   (Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster für die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)   Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bringt es auf den Punkt:   „Man sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Österreich erforderlich ist — auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).“   Man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgenehmigung, selbst wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen wurde. Ergo -> mega Risiko!
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