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Batmobile

Unfall! Beide Airbags gelöst Hilfe??

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Guten Abend liebe Community,

 

Ich hab leider einen sehr ungünstigen Unfall mit meinem Smarti gehabt. Nun wurde fast alles repariert. (Vorderachse,Traggelenke & co) Nun meine Frage:

 

Was genau wird benötigt nachdem die Airbags aufgegangen sind? Soweit ich weiß: Beide Airbags, Gurtstraffer + eine Steuereinheit?

 

Keine Sorge, ich fummel da nicht selber rum. Ich will mich ja nicht selbst in die Luft jagen. Benötige lediglich die Teile .. :))

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Und je nachdem auch noch ein Kabelsatz falls der geschmort ist. Gurt nur wenn der Gurtstraffer aktiv ist sonst nur den schwarzen Knopf der die Gurtschnalle oben hält.

 

Fürs Steuergerät rechne ca. 300€ inkl Einbau.


hjbv-y-e369.jpg

 

440994.png

 

Mein Auto:

Heckmotor, Turbolader, 6Gang TipTronic, Stoffdach, 2 Sitzer, Breitreifen mit Tiefbett, elektrisches Dach, Herstellersitz Stuttgart...

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Das Steuergerät kann man zurücksetzen, muss also nicht erneuert werden, der Rest muss aber schon neu....

 

smarte Grüsse

 

Martin 8-)

-----------------

... der sich den Wolf schraubt.... ):

 


... der sich den Wolf schraubt.... ):

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    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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