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Sweber

Smart Diesel nimmt kein Gas an

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Hallo,

Habe einen Smart 451 Diesel.

Er springt ganz normal an, reagiert aber gar nicht auf das Gaspedal. Motorkontrollleuvht leuchtet auch.

Vielleicht hatte jemand schon diese Problem.

 

 

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Fehlerspeicher auslesen lassen.

Da sollte etwas brauchbares drin stehen.

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Ähnliches Problem habe ich bei meinem 451er Cdi auch.

 

Nach dem Start leuchtet die Motorkontrollleuchte, das Warndreieck in der Mitte, die Batterielampe und das ABS.

 

Die Drehzahl sinkt auf ca. 600 U/min, Gasannahme nicht möglich, erst nachdem die Drehzahl wieder um die 800 U/min ist, gehen die Leuchten alle aus und die Gasannahme ist wieder möglich.

 

Im Fehlerspeicher steht nix.

 

Komischerweise war ich jetzt eine Woche im Urlaub (Hinfahrt 300 KM, Rückfahrt 300 KM, zwischendrin 100 KM gefahren) und keine Probleme. Ich komme zu Hause an, stelle den Wagen ab, packe aus und will ihn wieder umsetzen, da hab ich das gleiche Spektakel schon wieder, genauso wie heute morgen.

 

Alle Kabelverbindungen im Motorraum sind in Ordnung. Die AU-Untersuchung bei der letzten HU im Juni 2012 war ebenso tadellos.

 

Leistung ist auch da, keine Einbrüche etc.

 

Und nun?

-----------------

451er Cdi Cabrio "Passion" EZ: 06/07

 

Garantiefälle:

Bedieneinheit der Heizung getauscht

Gebläsemotor getauscht

Heckklappe getauscht

Heckdichtung getauscht

Türen justiert

Verdeck justiert

"inoffizielle Abhilfe" Heckklappenmaßnahme von Smart Deutschland verbaut.

 


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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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