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Blauer_Hund

Festigkeit 451 Pulse Felgen

Empfohlene Beiträge

Servus Smart Gemeinde,

 

ich habe für meinen MC01 einen Radsatz vom aktuellen 451 Pulse und würde diesen gerne montieren. Technisch ja kein Problem, die Distanzscheiben für die HA habe ich bereits. Für die Eintragung benötige ich jedoch offenbar ein Festigkeitsgutachten der Felgen da sie ja nie auf dem MC01 verbaut wurden. Hat hier jemand Erfahrungen oder evtl. dieses Gutachten?

 

Über Infos wäre ich sehr dankbar....

 

Grüsse Sven


Rennen zu fahren heisst für uns ...leben....die Zeit die zwischen den Rennen liegt...heisst warten.

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Das duerfte schwierig werden, da es sich um Originalfelgen handelt, die zusammen mit dem Fahrzeug eine Betriebserlaubnis bekommen haben.

 

Ich hatte das Problem auch schon, als ich S-Klasse Felgen auf meine E-Klasse montiert habe. An irgendwelche Unterlagen ueber die Felgen war nicht heranzukommen. Also habe ich sie per Einzelabnahme eintragen lassen.

 

Dazu musste ich allerdings drei TUeVs abklappern, bis ich einen verstaendnivollen Pruefer fand, der meiner Argumentation gefolgt ist, dass die Raeder auf einer Vierzylinder-E-Klasse nie solchen Belastungen ausgesetzt sind, wie auf Acht- oder Zwoelfzylinder S-Klassen.

 

Du wirst etwas Geduld und Ueberzeugungskraft brauchen, dann ist das durchaus zu schaffen.

 

-----------------

Gruss

Werner

__________________________

451.300 CDI Passion Coupé

blau/silber Bj.11/07

47kW/64PS von fismatec

 


Gruss

Werner

__________________________

451.300 CDI Passion Coupé

blau/silber Bj.11/07

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    • Es handelt sich bei den Papieren für die Carlsson Felgen übrigens nicht um eine ABE, sondern um ein Teilegutachten, mit dem eine Abnahme der Teile bei einer Prüforganisation erforderlich ist! Das steht in dem Teilegutachten auch explizit so drin! Und wenn eine Abnahme stattgefunden hat, dann erhält man eine Abnahmebescheinigung, mit der man dies in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen kann, alternativ dazu muss eben die Abnahmebescheinigung im Fahrzeug mitgeführt werden, um sie bei Kontrollen oder beim TÜV vorweisen zu können! Das Teilegutachten ist nach einer erfolgten Abnahme an diesem Fahrzeug nicht mehr erforderlich! 😉 Natürlich kann man es trotzdem noch brauchen wenn man die Felgen z.B. verkaufen will! 🙂 Das ist mit einem Teilegutachten erfahrungsgemäß leichter als ohne!
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