Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
sk1273

Brabus Lenkrad mit Schaltwippen aus 450 ESP in Oldliner einbauen

Empfohlene Beiträge

Hallo, ich habe mir ein neuwertiges Brabus 3-Speichen Lenkrad für den Smart 450 mit ESP zugelegt und möchte dieses nun in einen Smart 450 ohne ESP einbauen. Mir ist bekannt, dass die Widerstände der Schaltwippen hierfür umgelötet werden müssen, damit die Lenkradschaltung funktioniert. Ich habe es auch ausprobiert und die Schaltwippen funktionieren trotz Brabus Schaltbox tatsächlich nicht. Allerdings geht auch die Hupe nicht. Woran kann das liegen? Weiß evtl jemand rat oder an wen ich mich wenden kann?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Soweit ich mich erinner musste die Brabus Box so angeschlossen werden, dass eine Leitung aufgesplittet wird und dann da zwischen die Box angeschlossen ist. Habe noch Zuhause den einbauplan. Kann ich morgen wenn ich wieder dort bin nachschauen und berichten.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo, danke aber an der Brabus Schaltbox liegt es nicht, ich habe diese schon mit einem originalen Schaltwippenlenkrad für den Oldliner erfolgreich in Betrieb gehabt.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter meiomei, sehr geehrter SmartManl, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte  Forengemeinde !   Ich gebe mal zu bedenken (jedenfalls für in Deutschland zugelassene Pkw):   Es geht mir gar nicht um die grundsätzliche Möglichkeiten der freien Entscheidung der Farbwahl an privaten Kraftfahrzeugen, hier speziell Pkw. DAS kann weitgehend jeder so machen wie er möchte, ohne sich das genehmigen lassen zu müssen (jedoch mit gewissen Grenzen). Egal, ob glänzend, matt oder foliert.   DAS muß nur der Zulassungsstelle mitgeteilt und die ggf. Papiere berichtigt werden.   Im Netz von beliebiger Quelle nachzulesen müssen private Pkw mit Erstzulassung nach dem 01.01.1978 die "Grundfarbe" in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, ist somit Bestandteil der Allegeinen Betriebserlaubnis (BE). (Grundfarbe ist gemeint mit "grün" oder "rot" oder "blau" u.ä.m....., also nicht der spezielle Farb-Code des Herstellers). Zugrunde gelegt wird dabei die Schätzung der weit überwiegenden Farbe oder in Zweifelsfällen eben die Nennung mehrerer Farben (wie z.B. in den Papieren des @Ahnungslos).   Dies ist der Zulassungsstelle unverzüglich, spätestens bei der nächsten Ummeldung oder sonstigen Änderung der Papiere mitzuteilen. Papiere werden dann berichtigt, Kostet Verwaltungsgebühr, tut nicht weh.   Nun gibt es aber bzgl. der Farbwahl und deren Interpretation ja Grenzfälle und Meinungsverschiedenheiten bis hin zur Farbsinn- (un-) tauglichkeit (des Fahrzeughalters, Nutzers, Prüfers, Zulassungs-mitarbeiters). Also beispielsweise, ob ein "grün" noch ein "grün" ist oder eher ein "grünblau" oder "blau". Da bedarf es m.E. schon einer Expertise eines ausgewiesenen Fachmannes (oder -Frau), welcher "Grundfarbe" das dann zugerechnet werden wird oder sollte.....In Zweifelsfall ist also geraten, doch vorher sich schlau zu machen und einen Fachmann (oder -Frau), ggf. vom TÜV, zu befragen. Dies gilt auch für die Zulässigkeit von Folien und deren korrekte Anbringung.   Und da wir nun gerade bei den Verboten sind: Sicher unzulässig sind absorbierende oder reflektierende oder gar spiegelnde Farben und Folien. Bei je nach Betrachtungswinkel wechselnden Farben oder Folien ist das wohl (noch) nicht abschließend geklärt und bedarf einer Entscheidung im Einzelfall.....   Das ganze dient wohl der Verkehrssicherheit und nutzt auch den Sicherheitsbehörden bei der Fahndung/Ermittlung (damals, 1978, war RAF-Zeit: für die Spätgeborenen: Das waren Terrorristen).   Ist wohl eher weniger Bürokratie-Willkür und hat mit Verschwörungstheorien m.E. auch weniger zu tun.....   Und meine Erfahrung: Beim TÜV wurde ich länger zurückliegend schon mal mündlich darauf hingewiesen. Aber kein Eintrag im Prüfbericht. Wird also formal wohl nicht sooo eng gesehen. Nur: Wenn das Thema schon mal da ist, kann man ja mal Tipps geben.....   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig    
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.676
    • Beiträge insgesamt
      1.606.208
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.