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bensmart

Rücklichter alt gegen neu tauschen

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Hallo Smarties,
vielleicht ist ja zufällig ein Mitarbeiter aus den Smart-Centern unter euch und kann mir sagen, ob ich die alten Coupé-Rückleuchten gegen die neuen tauschen kann. Oder hat man die Montage oder den Anschluß geändert?
Was kostet ein Satz und in welcher Grundfarbe ?
merci vielmals..

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see you... Patrick

[ Diese Nachricht wurde editiert von bensmart am 26.04.2002 um 15:17 Uhr ]


see you... Patrick

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also soweit ich weis, passen die ohne probleme auch ans alte coupé! nur über den preis kann ich dir grad nix sagen - sorry!

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The Devil's Advocate
...und sein "Kenny" IN-RW 97
Gründer und Webmaster der...
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hi patrich,
ich hab auch stärkstes interesse an den neuen rücklichtern vom passion und hab deshalb im sc nachgefragt.
also, passen sollen sie, aber den preis hatte er in seiner ersatzteilliste noch nicht drin. er meinte aber, dei alten kosten 63,- € (ca., hab den genauen preis nicht mehr 100%ig im kopf) +märchensteuer und die neuen würden wohl nicht viel mehr kosten.


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Gruß
Grundi

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Hallo!

Wenn jemand "upgraden" sollte und dann Rückleuchten vom 2001er PULSE (Tridion Silber) über hat, kaufe ich die gerne ab. Vielleicht hilft dies ja bei der Entscheidung ...

Gruß
Max :)

[ Diese Nachricht wurde editiert von MaxMuc am 27.04.2002 um 20:18 Uhr ]

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Hi Grundi,

Quote:

Am 27.04.2002 um 21:22 Uhr hat Grundi geschrieben:
hi max,
sind das die gleichen wie vom 2001er passion?



nein, sind die Rückleuchten des 2001er pulse und passion sind nicht gleich.
pulse = graue Blinker
passion = weisse Blinker

hätte eventuell auch Interesse an den Leuchten. Preisvorstellung?

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Smarte Grüße

Elmar


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Hi Grundi,

hab Dir ne Private Nachricht geschickt... :)

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Smarte Grüße

Elmar


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Wenn die Rücklichter noch nicht weg sein sollten, nehme ich auch gerne die weißen "Strahlemänner" vom Passion ...

Gruß
Max

[ Diese Nachricht wurde editiert von MaxMuc am 01.05.2002 um 01:33 Uhr ]

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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