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ahli61

Alufelgen mit LK 5x112 auf smart 451 möglich?

Empfohlene Beiträge

Würde gerne geschmiedete und glanzgedrehte Alufelgen mit LK 5 x 112 auf meinem smartie fahren und dafür entsprechende Adapterplatten von 3x112 auf 5x112 mit 3 cm Dicke pro Rad verwenden wollen.

 

Passt das und vor allem, ist das eintragungsfähig?

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Einen Moment bitte, ich hole meine Glaskugel.

 

Die Antwort ist:

 

Vielleicht!

 

lg

kira

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Quote:

Am 10.05.2012 um 12:56 Uhr hat kira_by geschrieben:

Die Antwort ist:

Vielleicht!

lg

kira

 

Das ist ja süß :)

 

Aber mal im ernst, es dürfen auch 20 mm Platten pro Rad sein....gibt es halt in der Bucht so....

 

Und die Felgen sind vom Audi A4 8-)

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Na klar ist das süß, aber offensichtlich hast Du den Wink mit dem Zaunpfahl nicht verstanden. :roll:

 

Wenn Du eine zielführende Beratung möchtest, solltest Du schon alle Details über dein Vorhaben nennen.

Felgen für den Audi A4 gibt es viele.

 

Du musst schon konkrete Angaben über Felgenabmessungen (Breite, Durchmesser Einpresstiefe) und Reifengröße machen, sonst bleibt es beim Blick in die Glaskugel.

 

lg

kira

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Richtig für die dir helfen wolle. Müssen Fakten her :)

 

Einpresstiefe ; felgengröße ; Breite ; bereifung ; tieferlegung ; etc.

-----------------

Gruß SilverSmart

 


signaturss.jpg

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Sorry, war bzw. bin wohl ein bisserl nachlässig...

 

Es handelt sich um folgende Felgen:

 

Audi Alu Scheibenrad poliert in der Größe 6 J x 15, ET 45, LK 5 x 112, Traglast 605 kg,

Typ Nr.: 4BO 601 025 J Z33

 

Ein Bild gibt es auch:

 

www.original-felgen.com/4b0601025jz33.html

 

Noch Fragen?

-----------------

Spritmonitor.de

 

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Hallo,

 

damit kann Frau doch was anfangen.

 

Ich gehe mal davon aus, dass Du rundum 195/50R15 als Reifen aufziehen möchtest.

An der Hinterachse sollte dann mit 30mm starken Adaptionsdistanzscheiben eine Abnahme relativ sicher möglich sein.

An der Vorderachse sind 30mm zwar nicht unmöglich, aber schon grenzwertig. Mit 20mm oder 25mm wäre die Abnahme sicher wesentlich einfacher.

 

Bezüglich des Nachweises für die Traglast solltest Du vorab mit dem entsprechenden Sachverständigen sprechen. Wenn ihm die Aussage reicht, dass es eine Serienfelge für diesen oder jenen Audi ist, hättest Du eigentlich alles im Griff. Unter Umständen möchte er aber einen Festigkeitsnachweis sehen. Das könnte dann aufwendig werden.

 

lg

kira

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von kira_by am 11.05.2012 um 13:43 Uhr ]

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Mir würde sogar die Serienbereifung völlig ausreichen. Mir geht es um die Felgen, die ich noch liegen habe:

 

dsci0040y.jpg

 

Uploaded with ImageShack.us

 

Ich mag diese schlichte Optik und die edle Oberfläche, wobei die Nabendeckel unbedingt einer Veränderung bedürften, aber das ist Kleinkram.

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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