Die Vorschriften sagen aber auch, das dein Rücklicht ein E Prüfzeichen haben muss.
Dieses E Prüfzeichen wird mit den entsprechenden Leuchtmitteln erteilt.
Desweiteren stehen auf der Streuscheibe deiner Rücklichter Kürzel was in der Rückleuchte verbaut ist und mit welchem Leuchtmittel sie zu betreiben sind.
Natürlich ist es gut möglich, dass der Tüv das nicht bemerkt oder es deinem Prüfer schlicht egal ist.
Legalisieren kann man sowas nur mit einem Lichtgutachten im Labor welches tausende Euro kosten würde.
Deswegen..... ja witzig aber trotzdem vollkommen nicht legal. Da ist vollkommen egal ob grundsätzlich die Gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden oder nicht. Ohne Prüfzeichen welches gültig ist (deines ist, solange die falschen Leuchtmittel verbaut sind, in jedem Fall erloschen) keine Zulassung/Betriebserlaubnis.
Gängige Kürzel sind :
A: Begrenzungslicht (auch Standlicht genannt).
B Abblendlicht.
R: Fernlicht.
RL: Tagfahrlicht (Running Light).
B: Nebellicht.
F: Nebelschlussleuchte.
AR: Rückfahrscheinwerfer.
S1: Bremsleuchte.
1a, 1b, 2a: Blinkleuchten (vorn oder hinten).
Kombinationen und Lampentypen:
HCR: Abblendlicht und Fernlicht können gleichzeitig eingeschaltet werden.
HC/R: Abblendlicht oder Fernlicht (kann nicht gleichzeitig eingeschaltet werden).
X: Für AFS-Scheinwerfer (Advanced Frontlight System), die ihre Ausleuchtung je nach Geschwindigkeit und Lenkeinschlag anpassen.
DC: Xenon-Abblendlicht.
DR: Xenon-Fernlicht.
D (z.B. D1, D2, D3, D4): Steht für Entladung (Discharge) und bezeichnet die verschiedenen Entwicklungsversionen von Xenonlampen.
H (z.B. H4, H7): Zeigt den Typ einer Halogenlampe an, wie sie früher in den Scheinwerfern verwendet wurden.
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