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Semah

Preisfindung 451 CDI

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich würde gerne über einen möglichen Verkaufspreis meines Smarts diskutieren.

 

Fakten:

Smart 451 CDI Coupe pulse (gelb/silber)

"Fast Vollausstattung bis auf Leder, Servo und Elektrische Spiegel."

Ausstattung u.a.:

Standheizung

Klima

Alu

Schaltwippen

Autom.

Glasdach

Klima

Freisprech.

Nebel

Drehzahlmesser

sontige Zubehörteile im Innenraum usw.

45tkm

EZ 08/08

2. Hand

Garantie bis 08/2012

 

Welchen Verkaufspreis könne ich veranschlagen?

 

Gruß

 

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Ich würde mit runden 8500,- in die Verhandlungen gehen und mit glatten 8000,- rechnen.

 

Ggf. vorher mal mit 8900,- Vhb testen ob da ein Feedback von Kunden kommt.

 

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 13.11.2011 um 20:16 Uhr ]


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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