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spike-bdc

Brabus Monoblock vom 450 als Winterfelge für den Brabus 451

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen,

 

bin Neu hier und hätte da einige Fragen:)

 

Hat jemand ev Erfahrung ob man die Brabus Monoblock 16 Zoll (175 V u 215 H) vom Smart 450 auf den neuen Brabus 451 eingetragen bekommt? Welche Reifengröße würde am Besten passen?

Wenn ja, bitte um Infos.


I L:O:V:E the way we "smart"

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Hallo und willkommen,

 

die vorderen 16“ Brabus sind bei 450 und 451 gleich.

Die hinteren Felgen passen aber wegen der negativen ET der 450 Felgen nicht auf den 451

 

lg

kira

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Habe zwischenzeitlich mit dem TÜV telefoniert.

Von den Maßen her dürfte es vorne und hinten passen aber er fordert ein Festigkeitsgutachten für die Felge da der 451 schwerer wie der 450 ist. Laut Smartcenter gibt es da aber nichts.

 

Hat jemand ev nen Tipp?

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von spike-bdc am 29.09.2011 um 18:52 Uhr ]


I L:O:V:E the way we "smart"

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A) Wie soll das gehen O.o Die ET -XX Felge hinten würde raustehen

B) Wenn die Felge nur bis 400KG Achslast ausgelegt war, der 451er aber seine 600KG glaub haben will, dann kannst du das nicht herzaubern

 

Ich Fahre hinten ET15 auf einer 7,5" Felge, die B-Felgen hinten waren meines Wissens nach auf 7 oder 7,5" aber ET-5 rum, das würde niemals passen. Und ich habe auch die B-Klipse hinten dran. Wenn dann muss man die Lorinser verbrauterung anbauen, aber das ist nicht sinn und zweck des ganzen.

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Hallo,

 

ein Festigkeitsgutachten für eine Radlast von 330 kg gibt es für die hinteren Felgen des 450er nicht. Sie sind nur bis 305kg geprüft.

Sprich doch mal mit dem TÜVler, ob man am Fahrzeug die zulässige Achslast um 50 kg und dementsprechend das zulässige Gesamtgewicht ablasten könnte, dann wäre das Thema erledigt.

 

Es bleibt aber noch ein weiteres Problem, für das ich Dir auch keine Lösung anbieten kann.

Die hinteren 16“ Brabus für den 450er haben die Abmessung 6,5Jx16 ET-1.

Durch die wesentlich kleinere Einpresstiefe würde die Spurweite um weit mehr als 2% vergrößert. Somit ist für eine Abnahme ein Festigkeitsnachweis für die gesamte Achse erforderlich.

Meines Wissens ist in verschiedenen Teilegutachten für Distanzscheiben die Achsfestigkeit an der Hinterachse aber nur bis zu einer min. ET von 7,5mm nachgewiesen.

 

lg

kira

[ Diese Nachricht wurde editiert von kira_by am 29.09.2011 um 20:59 Uhr ]

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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