Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
JKcdi

Haltbarkeit Fahrwerk

Empfohlene Beiträge

Tach auch.

 

Nach mittlerweile 2,5 Wochen Smart cdi ergab sich mir die Frage, wie es bei "Zwergi" eigentlich mit der Haltbarkeit von Fahrwerksbuchsen, Traggelenken, Spurstangenköpfen, Stabis,... aussieht.

Mir ist nämHlich nicht entgangen, dass die Unebenheiten nahezu ungefiltert an mich weitergegeben werden (was ich jedoch vorher wusste und mich nicht wesentlich stört).

 

Gibt`s da bei euch Erfahrungswerte ob`s im durchschnittlichen Bereich liegt?

 

 

MfG,

 

JK.

:-D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Oh Mist...

 

Sorry, ich stell`s im richtigen Unterforum nochmal ein. 8-) :roll: :roll:

 

BITTE LÖSCHEN! DANKE und SORRY

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von JKcdi am 15.07.2011 um 17:27 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von JKcdi am 15.07.2011 um 17:27 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.639
    • Beiträge insgesamt
      1.605.481
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.