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Quax

Bald auch wieder einen

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Hallo, bin neu im Forum und erst seit vergangenem Jahr Smartfahrerin ! Hatte mir,nachdem mein Twingo durchgerostet war, ein Smart Cabrio Bj.2000 gekauft. Leider hab ich den Kleinen letzten Monat durch ein schreckliches Mißverständnis zwischen mir und einem Herren in einem Fiesta auf grausame Art und Weise verloren. :cry:

Nun steht er als Ersatzteillager in meiner Garage.

Nächste Woche bekomme ich aber wieder einen Smart und freue mich riesig.

DER SMART HAT MICH EINFACH ÜBERZEUGT !!!!! ;-)

Hab das Forum schon mehrmals besucht und finde es echt toll.

Macht weiter so !!!

LG Quax

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Na dann Wünsche ich Dir mal mehr Glück mit den neuen Smart.

Solange es nur Blech und Plaste Teile sind die da verbogen wurden geht es noch,schlimmer wären Beinbrüche und co.

lg

Heidi


 

 

 

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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