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DP-Smart

ATM von der Steuer absetzen?

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Nabend,

 

hat schon mal jemand einen Austauschmotor als außergewöhnlichen Verschleiß angegeben? bzw. besser gefragt:

Ist damit durchgekommen!?

 

"Kosten für einen Austauschmotor sind neben der Kilometer-Pauschale abzugsfähig, wenn es sich um einen außergewöhnlichen Verschleiß handelt, d.h. um einen "vorzeitig" benötigten Austauschmotor.

Die Feststellung, ob die Kosten für einen Austauschmotor zu den außergewöhnlichen Aufwendungen gehören, wird vom Finanzamt aufgrund der Würdigung aller Umstände des konkreten Einzelfalles getroffen. Erfahrungsgemäß kann man sagen, dass der vorliegende Sachverhalt in diesem Bereich einer besonders kritischen Prüfung unterzogen wird, mit dem Ergebnis, dass eine Anerkennung der Kosten für einen Austauschmotor in den seltensten Fällen tatsächlich in Betracht kommt. Sollte jedoch bei Ihrem (fast) neuen Pkw ein Motoraustausch notwendig geworden sein, so haben Sie gute Chancen die Kosten hierfür als außergewöhnliche Aufwendungen geltend zu machen."

 

...ich mein ja nur, weil es sich beim Smart um einen "außergewöhnlichen Verschleiß" handelt :lol:

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probier es einfach mehr als ablehnen können sie es nicht.. oder du rufst bei Lohnsteuerhilfe an..

 

 


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lach :) und meine klobürste ist auch kaputtgegangen.war ein wegeunfall mit kleinem umweg :-D

 

 

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:lol:

mit der Entfernungspauschale (0,30€) sind für Arbeitnehmer grds. ALLE Aufwendungen abgegolten. Die einzige Ausnahme bilden Verkehrsunfälle auf dem Weg Whg.- Arbeitsstätte.

 

Ansonsten wäre ein ATM prozentual absetzbar in dem Rahmen in welchem das KFZ zu einem Betriebsvermögen gehört, dann als Betriebsausgabe und nicht als Werbungskosten wie es bei einem Arbeitnehmer der Fall wäre.

 

Das mit der Klobürste ist ja an sich garnicht so abwegig... wenn es sich um einen VERKEHRSUnfall auf dem Arbeitsweg handelt... wobei hier gäbe es z.B. die Ausnahme "auf der Abholfahrt des Ehegatten" :o :lol: okay es ist doch abwegig :lol: :lol:

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