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Kaabe

Neue Kupplung erkennen ohne Ausbau???

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Moin,

 

wie kann ich fesstellen ob die Kupplung gewechselt wurde oder nur das Ausrücklager erneuert wurde???

Laut Rechnung ist eine Sachs Kupplung verbaut worden, dabei wurde festgestellt das das Ausrücklager durchgescheuert war. Hab ich auch gesehen das Teil.

Der Aktuator ist aber, wie bei einer abgenutzten Kupplung , in seinen Versetllöchern ganz zur Kupplung hin verschoben. Man kann also nicht mehr nachstellen.

Gibt es eine Möglichkeit das zu prüfen ohne alles auszubauen??

 

Hoffe es hat einer ne Antwort, sonst muß ich es erstmal reklamieren und sehen a´was die sagen :(

Eigentlich müsste der Aktuator bei einer neuen Kupplung doch recht mittig in den Löchern stehen oder?

 

Gruß vom Deich

Kaabe


Kaabe von Borkum

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Moin

Das neue Ausrücklager kannst du sehen wenn du mit einer Taschenlampe direkt in das Loch leuchtest indem der Bolzen des Aktuator einfährt. Wenn du hier kein verrostetes Metall siehst sollte das schon mal neu sein. Für die Kupplung könnte man versuchen den Plastikdeckel zwischen Ölwanne und Getriebe weg zunehmen und dann durch hineinleuchten zu erkennen ob die Schwungscheibe noch schön silbrig glänzt. Ich bin mir aber nicht ganz sicher ob man das durch dieses Loch sehen kann.

 

Gruß

Erik

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Wenn der Aktuator wirklich schon auf Anschlag sitzt ist da ganz bestimmt keine neue Kupplung reingekommen. Oft wird beim Kupplungswechsel der Druckpilz nicht mit erneuert ( das ist der obere Lagerpunkt des Ausrücksystems) der verschleisst nämlich auch ganz gerne mal ohne das man das sieht. Wenn dann ein neues Ausrücksystem eingebaut wird fehlen da schon mal ein paar mm an Weg, aber das macht nicht soviel aus das der Aktuator bis zum Anschlag sitzt. Ich würde denen da mal auf die Füsse treten und mal nachfragen.......

 

smarte Grüsse

 

Martin 8-)

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... der sich den Wolf schraubt.... ):

 


... der sich den Wolf schraubt.... ):

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    • Moin, sehr geehrter yueci, sehr geehrter Broxin, sehr geehrter CDIler, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !   Wie soll ich es sagen ? Ich bin da hin- und hergerissen. Beides hat doch was: "Betreutes Fahren" bzw. gefahren werden, wenn ich "nur Mitfahrer" bin und mich nur auf die (ggf. schöne) Umgebung/Landschaft konzentrieren kann (und nicht auf den Straßenverkehr), insbesondere wenn die fahrende Person FAHREN KANN. Und ich ggf. mal "nur den eigenen Gedanken" nachhängen kann. (Vielleicht sogar in Zukunft maschinengesteuertes autonomes Fahren bzw. gefahren werden).   Andererseits macht es auch (manchmal) Spaß, wenn ......ich ertappe mich selbst dann immer mal wieder mit dem "schlechten Gewissen", ob des nicht beachteten Sichtfahrgebotes (weil seeehr deutlich zu schnell) oder der Wild-Wechsel-Gefahr oder, oder, oder. Also eher in Richtung der Selbstgefährdung.....Man möge es mir nachsehen.....(ist übrigens verjährt.....).   Aber es sei auch den vielen 100 000en (wenn nicht gar Millionen) von selbst gefahrenen KM geschuldet:   Es gibt so "fahrlässige" Standart-Situationen, die mich ärgern und ich für mich vermeidbar halte:   Z.B. länger zurückliegend: An einem ganz normalen Dienstag-Abend (werktags) im Mai so gegen 22.30 Uhr (nach einem langen Arbeitstag...) auf der B 404 südlich Kiel in Richtung Hamburg. Bundesstraße, eine Fahrspur in jede Richtung. Schon dunkel. Außerhalb geschlossener Ortschaften. Keine Fahrzeuge in Sicht, weder vorraus, noch hinter mir. Ampel vorraus, außer Betrieb (nix leuchtet, kein Querverkehr in Sicht). Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt. Beim Passieren des Ampelbereiches der "typische" rote Blitz aus den Dunkeln (Blick auf das Tachometer: irgendwo zwischen 80 und 90 km/h). Ca. 2 Wochen später dann Post von der Obrigkeit. "Sie fuhren außerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubten 70 km/h nach Abzug der Toleranz gemessene 82 km/h. Beweisfoto beigefügt. Macht 20 Euro Bußgeld....".   Oder: Werktags in der Helligkeitsphase: Aus Lübeck kommend Ortseinfahrt Bad Oldesloe: Kurz hinter dem Ortsschild der typische rote Blitz (aus einem Tarn-Zelt). Blick auf das Tachometer: Irgendwas zwischen 50 und 60 km/h. Ich bin nochmal zurückgefahren und dieselbe Strecke mit 30 km/h gefahren....ich war mir nicht sicher, ob ich vielleicht ein 30er Schild übersehen hätte.....(aber: Kein 30er Schild entdeckt.....). Ca. 2 Wochen später Post von der Obrigkeit: "Sie fuhren in einer geschlossenen Ortschaft bei erlaubten 50 km/h nach Abzug der Toleranz gemessene 58 km/h. Macht 10 Euro Bußgeld....".   Oder aus meinem sozialen Umfeld: Junge Mutter mit schulpflichtigem Kind als "Eltern-Taxi" vor der Schule in der 30er Zone nach Abzug der Toleranz mit 45 km/h gemessen. Erlaubte Höchgeschwindigkeit um 50 % überschritten......   Da ja viele von uns wohl mehrere Fahrzeuge besitzen, wäre vielleicht eine Mischung denkbar....ein Fahrzeug als "Daily driver" für die "lästigen Pflichten", andere, um auch mal Spaß haben zu können.....   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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