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Thomas2608

Bremsen

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Hi,habe mir vorkurzem einen Smart fourtwo BJ.2003 gekauft.Bin heute das erstemal bei Schnee gefahren.Bei starkem Bremsen setzte das ABS ein und der wagen zog stark nach rechts,mein Gefühl sagte mir das nur das linke Rad blockierte,als ich die Bremse löste war der Smart wieder in der Spur.

Vielen Dank ich hoffe es kann mir einer was dazu schreiben

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Ich denke da kann übers iNet keiner helfen. Einfach mal bei einer Werkstatt oder Dekra/Tüv vorbeifahren und Bremse prüfen lassen, dann weist du es genau.

 

Gruss Trixi


193092_2.png

 

Spritmonitor.de

 

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Der Eindruck des Schiefziehens ist dann völlig normal, wenn z.B. in der linken Spur Glätte, in der rechten dagegen bessere Griffigkeit vorhanden ist.

Auch wenn nur links oder auf beiden Seiten ein Regeleingriff erfolgt, wird die Bremskraft auf der griffigeren rechten Seite natürlich höher sein.

Dann will das Fahrzeug nach rechts ziehen, kann aber mit der Lenkung korrigiert werden.

 

Am besten wiederholst du eine solche Vollbremsung auf gleichmässiger Glätte oder Nässe, um festzustellen, ob sonstige Störungen vorliegen. Dann muss allerdings ein Profi ran!

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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