Moin, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !
Auf die Bemerkung:
und:
Genau genommen hat sich der technische Zustand des Kfz (hier die Außenfarbe) geändert. Das ist vergleichbar mit anderen technischen Veränderungen, welche in den Papieren (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2) eingetragen und somit Teil der erteilten BE sind.
(Z.B. auch wie eine Änderung der Rad-Reifen-Kombination....u.ä. Dinge mehr).
Rein juristisch wäre von der Rennleitung eine Mängelmeldung mit Vorführung /des behobenen Mangels und beim TÜV die Verweigerung der Plakette /mit Nachprüfung denkbar und wohl auch zulässig (im ggf. hartnäckigen Wiederholungsfall bzw. Uneinsichtigkeit.....).
Wenn das (aus Gründen der Verhältnismäßigkeit) nicht sooo genau gehandhabt wird oder es nicht erkannt wird oder man halt einfach darüber hinwegsieht......ist es doch auch mal schön.
Man muß doch nicht alles auf die Spitze treiben......nur: Im Unrecht gibt es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung.
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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