Das stimmt nicht so ganz. Wenn ein Fahrzeug mit blauen RKL ausgestattet ist und privat zugelassen ist, müssen die RKL bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr abgedeckt sein. Das gilt insbesondere bei Fahrzeugen mit H-Zulassung um den historischen Zustand nicht zu verändern. Ich habe diese Geschichte schon mit einigen US-Police Cars erfolgreich durchgesetzt.
Das Problem der Sache an sich ist, daß die deutschen Gerichte das sehr unterschiedlich bewerten und beurteilen.
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