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Mops

(S) JVC RM-RK 300 Fernbedienung

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Hallo zusammen,

 

ich suche eine JVC RM-RK 300 Fernbedienung für JVC KD-LHX501 Radio. Wenn jemand eine hat bitte melden.

 

Bin für alle Antworten, die mir weiter helfen dankbar..

 

 

nez5lv.jpg

 

 

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MFG Mops

 

p.s. wer Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten, jedoch nicht weiterverwenden

 

 

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Mops am 12.05.2010 um 07:37 Uhr ]

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Mops am 12.05.2010 um 07:38 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von Mops am 12.05.2010 um 08:00 Uhr ]


MFG Mops

Smart 450 Passion Coupe BJ 2000

Smart 450 Passion Cabrio BJ 2002

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Smart 451 CDI Passion Cabrio BJ 2008

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p.s. wer Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten, jedoch nicht weiterverwenden

 

 


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Wennst noch interesse Hast...ich hätte eine aber keinen Radio mehr ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von bg_1984 am 31.03.2011 um 08:57 Uhr ]

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Moin,

 

danke für den Tip. Aber das Radio habe ich schon verkauft :roll:

 

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MFG Mops

 

p.s. wer Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten, jedoch nicht weiterverwenden

 

30m3235.jpg

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Mops am 31.03.2011 um 09:02 Uhr ]


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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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