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odie

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Beiträge erstellt von odie


  1. vor 3 Minuten schrieb Ahnungslos:

     

    Solange Du hier Deine Antilogik als die reine Lehre präsentiert, obwohl es eigentlich eine Leere ist, brauchst Du Dich nicht zu wundern, wenn Dir zukünftig niemand mehr antwortet.

    Das ist ja schon lächerlich, was Du hier abziehst!

    Frag doch deinen TÜV Prüfer deines Vertrauens. Es bringt doch keinem was wen man sagt "im Smart Forum steht aber" (egal wer Recht hat)...Jede Felge die nunmal auf dem Wagen nicht drauf waren braucht einen Nachweis. Im Zubehör ne ABE oder ein Teilegutachten, bei Zubehör eben eine Freigabe, die halt auch nur der Hersteller geben kann.

    Ich hab 3 mal die selbe Grösse eingetragen in einem Auto. 3 verschiedene Felgen. Hätte man sich ja nach der Logik auch schenken  können? Steht aber leider in den Papieren nicht drin.


  2. vor 1 Minute schrieb Ahnungslos:

     

    Woher weisst Du das denn bei den ganzen anderen Alufelgen von Smart, die auf der von mir verlinkten Seite abgebildet sind?

    Zum Beispiel. Noch dazu kommt die Seite ja nicht aus D. Ein "Im Internet hab ich n Link auf ne UK Seite gelesen"...das ist sicherlich DIE Quelle. Auch wens ggf sogar stimmt. Kann ich oder eine Polizist ggf nicht beurteilen.

    Sicherlich ist die Frage "ob das jemanden interessiert" immer noch im Rau. Und oftmals kommt man dazu auch durch. Macht die Sache aber trotzdem nicht korrekter. Zuwas brauchst dann bei Zubehörfelgen ne ABE oder sogar ein Teilegutachten wen sie Seriengrösse haben?


  3. vor 34 Minuten schrieb Ahnungslos:

    Gegengegenfrage: Woher weiss er denn bei anderen originalen Smart Alufelgen, daß es sich um solche handelt?  🤥

    Erklährs doch bitte. Eurer Logik kann ich (um mal das Problem auf den Punkt zu bringen) eine 7x16er ET35 original Felge von nem Polo auf einen Phaeton W12 ziehen der 7x16 ET35 als original stehen hat? Das die Traglast in diesem Falle nicht passen kann, das sollte jedem klar sein?

    Nur weil das vermutlich beim Smart aufgrund der gerigen Achslast nicht der Fall sein kann ist er ausgenommen?


  4. Sorry, aber das ist Quatsch.

    Warum? Gut mag bei einem Smart nie vorkommen, aber das sind nunmal die Regeln: Es muss bei einer Felge erstmal klar sein das sie nirgends schleift (innen wie aussem, wobei INNEN bei einer gleichen grösse halt auch am Satte etc schleifen kann -> keine Sschmidt TH Line tut das nämlich bei diversen VW´s, obwohl wie Serienfelge Masse hat -> Die Innen Geometrie ist halt anders), UND die Traglast muss passen. Wiegesagt das die mal beim Smart nicht past wird sehr schwer, aber darum gibts da keine Ausnahme.

    Von daher muss JEDE Felge (egal ob original odef Zubehör) eben diese 2 Punkte nachweisen. Das geht entweder über einen Eintrag in den COC Papieren (Da steht zuminderst bei meinen nicht Smart die Grösse UND der Felgentyp drin), eine Freigabe von seitens Smart, und (bei nicht originalen) eine ABE bzw Eintragung.

    Gegenfrage: Woher soll der Prüfer, Polizist den wissen das es eine original Felge ist?


  5. vor 28 Minuten schrieb Smart 451:

    Aber ich glaube, da spreche ich aus Erfahrung, sitzt man in einer Transall bzw. A400M
    (siehe Foto (selbst erstellt und öfter mitgeflogen)

     

    A400M.jpg

    Transall hatt ich immer nur n "Stehplatz" und in den wenigsten Fällen eine Landung erlebt 😉

    Aber stimmt durchaus, nach Sarajevo ware die Sitze noch das beste. Sanitäre Einrichtungen und der Bordservice waren ziemlich miess 😉

    Und um ncht ganz OT zu kommen: Ich find die Farbe geil. Die gabs etwas roter auch im 451.


  6. Es geht net um Vitamin B.

    Und wen du einen Fiat LK 4x98 auf VW mit 4x100 umbohren musstest....da gibts seit den 70ern Lochkreisversatzschrauben, und sogar bei den von DIR genannten Felgen (Momo) MIT Teilegutachten für selbige Schrauben. AUf VW bzw Italiener LK.

    Und nochmals: nur weil du oder andere es öfters wiederholen macht es die Sache nicht klarer. Ich hab bisher immer noch KEIN Gutachten von irgendwelchen gängigen Platten gesehen wo "Keine Stahlfelgen" drin stehen. Such doch mal danach. Ich kenn sogar eines (sehr altes)...Aber wen du 20 findest wird in einem ggf was drin stehen. Auch dein Link steht nirgends das es "nur" geht.

    Es konnte ja auch nicht geklährt werden was "passend" ist. Es is ja net schlimm wen man ne andere Meinung hat, aber was bitte soll man den noch ausser gültige Teilegutachten posten bitte?


  7. vor 50 Minuten schrieb yueci:

    Ihr glaubt uns nicht?

     

    Betriebsfestigkeitsgutachten - besonderes Augenmerk bitte unter Punkt 6 Schlussbemerkung (Seite 6/16).

     

    Gruß

    Marc

    ja das steht bei SCC. Bei H&R was anders. Bei ST werden auch keine Stahlfelgen ausgeschlossen, auch bei Eibach nicht. Und ie Frage nach dem "korrekten" Aussehen hast du leider immer noch nicht beantwortet.

    Fragen wir anders: Wieviel Stahlfelgen mit Distanzscheiben aus Alu hast du oder andere eintragen lassen? Ich 5, bei 5 verschiedenen Prüfstellen. Soll ich noch nach den Abnahmen suchen?


  8. vor 2 Minuten schrieb Outliner:

    Gewöhnliches Aluminium ausser vielleicht irgendwelche Legierungen aus der Raumfahrt erreichen niemals die Druckfestigkeit von billigstem Stahl. Und das wars dann auch.

    Die Stahlfelgen haben viel weniger Auflagefläche und wenn man die Felge festschraubt drückt sich zwangsläufig der Stahl der Felge in das weichere Alu. Mit jeden erneuten Anziehen gehen die Marken tiefer.

    Das ist zwar nur marginal, hat aber auf die dauerhafte Befestigung der Radschrauben schon eine Wirkung. Diese sind dann nach kurzer Zeit eben nicht mehr mit 110 Nm fest, sondern nur noch mit 100.

    Zumal der Stahl mit dem Alu reagiert, immer!, Das tut er zwar auch auf der Bremstrommel wenn man Alufelgen aufzieht aber da ist wie gesagt nichts was sich irgendwo einarbeiten kann.

    Und das ist eben der Unterschied.

     

    Och komm jetzt...müssen wir uns jetzt über Legierungen, deren Zug/Druckfestigkeit unterhalten? Was ist den bei dir "normales" Alu? Sicherlich kann man sich über AlCuMgPb F37 gerne mal googlen...oder zum Vergleich mal eine Alufelge nehmen, deren Material ausfindig machen und schauen wie sehr diese reagiert wen sie zu fest anaknallt (wie jede gute Werkstatt es mit 3 mal PRRRRRRT machht)....

    Ich wiederhole mich: KEIN mir bekanntes (und auch kein hier gepostetes Gutachten) schliesst Stahlfelgen explizit aus. Von daher ist das kein Vergehen, sondern eben halt zulässig. Punkt.


  9. vor 21 Stunden schrieb yueci:

     

    Hallo @Schwarzermann,

     

    offensichtlich hast du die von dir zitierte Auflage H4 (A4 gibt es nicht) völlig falsch verstanden - ich will es mal so freundlich 😁 wie du ausdrücken - was du da geschrieben hast ist absolut falsch, man könnte sogar sagen Blödsinn 😁 - nicht böse gemeint 😁. In einem hast du recht, generell sind Stahlfelgen mit den Alu-Distanzringen nicht verboten - allerdings gibt es eben die Auflage H4:

     

    "Insbesondere bei Stahlrädern ist auf eine ausreichende Auflagefläche des Rades auf dem Distanzring zu achten."

     

    Die Serien-Stahlfelgen bieten viel zu wenig Auflagefläche - viel weniger als die Distanzscheibe groß ist - um sie mit den Distanzscheiben zu verwenden - du kannst es gerne so montieren und vielleicht findet sich sogar ein Prüfer, dem es egal ist, aber verbreite hier nicht so ein gefährliches Halbwissen, nachher nimmt das jemand für bare Münze und fällt darauf rein - genau wie bei dir, alles ganz nett und nicht böse gemeint 😁.

     

    Gruß

    Marc

     

     

     

    s-l1600.jpg

    Ich finde die Masse in MM leider nicht. Kannst du für Aufklährung sorgen bitte?


  10. "Zulassung" bekommst du auch mit nem selbst geschweistem. Es geht ja bei der STV(Z)O nur darum das man sich dran nicht verletzen kann. Ob es eine wirkliche Sicherheitsfunktion hat spielt dabei keinerlei Rolle. Sieht ja teilweise an den auf Scherkraft ausgelegten Schrauben. Sowas geht halt garicht.

    Die Teile kannst du dir selbst zusammen puzzeln aus Abflussrohren und bekommst ne Zulassung wens brennt. Haben aber oftmals eben NICHT die Funktion eines "echten" Käfigs. Das merkst späterstens wen das FIA oder DMSB Zertifikat (zu recht) eben fehlt.

    Hab ich in meinem 2er drin, da wird dann halt "mit Käfig lalala, FIA oder DMSB Zertifikat nicht nachgewiesen". Wen nun eine Veranstaltung ausserhalb der STVO fahren willst wirds eben interesant. Wen ein Käfig vorgeschrieben ist kannst gleich wieder abwackeln.
     


  11. vor einer Stunde schrieb Outliner:

    Wenn es im Gutachten nicht drin steht, wurde dieser Umstand wohl schlicht vergessen.

    Und ja, es gibt Gutachten für Alu-Spurplatten wo drin steht, dass diese nur in Verbindung mit Alufelgen verbaut werden dürfen...

    ähhhh vergessen halte ich für schlicht nicht möglich da es einen gewissen Prozess gibt der eingehalten wird. Das Thema Stahlfelgen ist ja schliesslichc in z.B. dem H&R Gutachten extra aufgeführt.

    Das es Alu als Auflage drin steht, korrekt. Das sind aber sehr alte und sehr seltene. Was aber ggf auch einen logischeren Grund haben kann: Es kost weniger wen nicht alles betrachtest. Die aufgeführte Problematik bezüglich des "Reinfressens" wird ja beim Gutachten bei der Materialfestgkeit begutachtet. Von daher: Kein Thema.


  12. vor 24 Minuten schrieb RKI:

     

    Z.B. bei SCC und Eibach. Es steht zwar nicht explizit so drin, aber die meisten Sachverständigen interpretieren die Kombination der enthaltenen Informationen als Ausschluss.

     

    Ausnahmen bestätigen die Regel und daher schrieb ich ja auch "höchst wahrscheinlich" 😉

     

    Aber worauf ich eigentlich hinaus wollte, ist ja die Tatsache, dass die Distanzscheiben mit den Roadster Felgen a priori unnötig wären.

    Sicherlich mag die "Interpretation" diverser Kittelträger umständlich und ggf einfach FALSCH sein. Fakt aber das es keine Bedenken gegen Serienräderkombis gibt. Egal ob Stahl oder Alu. Von daher...

    Warum keine Roadsterfelge? Weil die preislich halt dummerweise in ner anderen Liga spielen und schwerer zu bekommen sind. Gibt Deutschlandweit bei Kleinanzeigen keine 10 Stück, und nahezu niemand will verschicken.


  13. vor 34 Minuten schrieb RKI:

    Die sind nämlich höchst wahrscheinlich hinter den Stahlfelgen nicht legalisierbar.

     

    Naja, das Gerücht hällt sich wohl tapfer. Kannst du ggf mal zeigen wo diese Auflagen in z.B. dem Gutachten: https://media.carparts-cat.com/pdf/Einbau/258658/1468/152XT0258.PDF steht? Ichc hab bisher in keinen Gutachten eine Auflage "Keine Stahlfelgen" gefunden. Dafür aber IMMER den Hinweis "Keine Bedenken gegen serienmässige Rad/Reifenkombinationen".

    €dit
    Bei der Auflage A4 in dem Gutachten werden sogar EXPLIZIT Stahlfelgen genannt....von daher....Urban Legend.

    Noch was...diese ganze "Alu und Stahl" Geschichte war auch schon vor 20 Jahren nix. Eine Aluflege die mit Stahlschrauben auf eine Stahlnabe geschraubt wird ist zulässig. Aber eine Stahlfelge auf eine Aluplatte soll nicht zulässig sein? Is doch schon im Ansatz n Denkfehler 😉

    Will sagen: Kein Problem und auch schon mehrmals gemacht.


  14. Das is klar, nur wo willst den hinten abstützen? Das muss einen gewissen Winkel habenn und da verschrauabt sein wo der Karren am stabilsten ist. Normal sind das die Dome hinten. Und wen du dir nun den WInkel vorstellst beim Smart ForTwo ist das halt so eng das es keinen wirklichen SInn macht.


  15. Wiegesagt bei der Suche hab ich irgendwo bei Günzburg glaub Ein Coupe gesehen, der hatte das alles drin. Beim normalen Roadster wird das eher nix mit dem Käfig, bzw sinnfrei.

    Aber wens dir nur um die Gurte geht....es gibt FIA zugelassene Gurtanker (also Ösen), diese kann man einbringen.

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