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marvstar

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Beiträge erstellt von marvstar


  1. Ich muss jetzt mal was zu den Mietwagen sagen. Ich arbeite selsbt bei einer Autovermietung und ich persönlich würde die Finger von einem ex-Mietwagen lassen.

    Die Fzg. werden leider nicht wirklich so behandelt wie es nötig wäre.

    Kein Kunde kümmert sich darum ob der Wagen warm ist, bis er in den höchsten Drehzahlbereich gefahren wird oder ob man tunlichst nicht über Bordsteine brettern sollte.

    Ausserdem wird bei der Aufbereitung auch meist nicht wirklich darauf geachtet, wieviel Öl denn da nun in den Motor reingeschüttet wird und ob das gesund oder nicht gesund ist.

    Sicherlich kann man immer einen erwischen, mit dem man keine Probleme hat, aber der Großteil ist sicher nicht zu empfehlen.

    Es geht halt leider nicht jeder mit einem Mietwagen so wie mit seinem eigenem Eigentum um, das ist zumindest mal meine Erfahrung.

     


  2. Hallo an Alle,

     

    komme gerade vom TÜV und hab jetzt scheinbar ein Problem!

    Den bekomme ich nämlich aus folgendem Grund nicht:

    Auf meinem Smart sind, seit ich ihn vor zwei Jahren gekauft habe, folgende Felgen + Reifen verbaut:

    vorne: Felge 6,5J x 16H2 mit 195/40ZR16

    hinten: Felge 7J x 16H2 mit 215/35ZR16

    jeweils mit 15mm Distanzscheiben.

    Der TÜV Mann stört sich jetzt daran, dass im Gutachten vom Schmidt für die hintere Felge als Reifengröße nur 195/40r16 oder 195/45R16 eingetragen sind.

     

    Es haben aber doch etliche Smarts die Kombi mit den 215/35ZR16 drauf?!?!?

    Wie machen die das???

     

    Bin für Tipps echt dankbar!

     

    Grüße

    Stephy

     


  3. Ei ei ei, warum muss es denn ein Rassehund sein?

    Hab seit 11 Jahren nen Mischling, der all diese guten Eigenschaften besitzt.

    Ausserdem war er genau einmal krank und das nur, weil er sich todesmutig mit einem Auto auf einer Hauptstrasse angelegt hat.

    Wenn ich dagegen sehe, wieviele Schäferhunde HD geschädigt sind und was mit den armen Modepüppies (Golden Retriever etc.) so passiert, bin ich doch recht zufrieden, dass meiner mit seiner nicht vorhandenen Ahnentafel keine Preise gewinnen kann!! :-P


  4. Diese Ampel ist ein verdammt schlechtes Zeichen, weil sie immer Ewigkeiten rot ist!

    Auf der Borsigallee zwischen Media Markt und Mc D (uuuupppsssss Schleichwerbung, gleich werden mich die Moralapostel zerreissen)!!

    Und direkt an dieser besagten Ampel sitz ich in unserem Büro immer (mehr oder weniger gelangweilt) hinter meinem Counter und guck mir die Smarts an die vorbei düsen, deswegen ist mir Deiner schon öfter aufgefallen und natürlich weil ich dauernd hier im Forum lesen!

    So langsam kommen einem da die Kennzeichen bekannt vor!

    Kannst ja mal winken das nächste mal!

     

    :-D

     

    [ Diese Nachricht wurde editiert von marvstar am 28.08.2007 um 18:30 Uhr ]


  5. Das hatte ich bei meinem ersten Wagen auch so gemacht.

    Lief auf meine Mutter und ich durfte auch damit fahren.

    Den hab ich dann letztens verkauft.

    Die Prozente vom Zweitwagenvertrag hat mir meine Mutter überschrieben

    Und jetzt konnte ich meine eigene Kugel auf mich anmelden und versichern und hab mit 50% angefangen!

    So wird auch der eigene Wagen auch im Unterhalt bezahlbar.

    Sprit frisst er eh nicht so viel und die 40 € Steuern sind zu schaffen!

    Teuer wird nur der ganze Spass drum rum, wenn einen erstmal das Bastelfieber gepackt hat.......


  6. Hallo wuzel,

     

    da hst Du schon recht.

    Nur eben deswegen gibt es keinen "Unfallersatztarif" mehr. DIe Zeiten sind leider vorbei, mit Unfallersatzwagen wird kein Geld mehr verdient.

    Die Fahrzeuge werden zu "Normaltarifen"abgerechnet.

    Und zusätzlich dazu wird in jedem mir bekannten Fall vorher mit der Versicherung abgeklärt, welcher Satz bezahlt wird.

    Somit kann es für den Geschädigten gar nicht zu Komplikationen kommen.

    Die Schuldfrage muss zu 100% geklärt sein, das sagte ich ja schon, wenn da noch eine Restschuld auf den Anspruchsteller fällt, kann es natürlich Probleme geben.

    Ist diese aber eindeutig, wird auch im Falle, dass die Versicherung nicht den angesetzten Tarif bezahlt, nicht auf den Geschädigten zurückgegriffen sondern die Forderung entsprechend gekürzt.

     

    Was aber sicher richtig ist, dass man sich nur nen Wagen nehmen sollte wenn man ihn auch braucht.

    Ansonsten kann man sich den Nutzungsausfall auszahlen lassen. Wobei ich glaube, dass der wesentlich geringer ausfällt, als der entsprechende Mietwagen in der passenden Kategorie.

     

    In diesem Sinne

    Grüße

    Stephy

     

     


  7. Hallo,

     

    Erstmal mein Beileid und alles Gute für Dich und Deinen Wagen und Deinen Freund natürlich!

    ich sag jetzt mal was zu dem Ersatzwagen:

    Ich arbeite selbst bei ner Autovermietung und da hab ich jeden Tag mit sowas zu tun.

    Wenn Du nicht am Unfall schuld bist, dann steht Dir ein Unfallersatzwagen (so darf man es aber nicht mehr nennen) zu, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss!

    In der Regel unterzeichnest Du bei Abholung (kannst Dir den auch Zustellen lassen) eine Zession, die besagt, dass die Mietwagenfirma direkt mit der Versicherung abrechnet und Ihre Forderungen an die betroffene Versicherung weiterleitet.

    Du hast also gar nichts damit zu tun.

    Praktisch, weil die Meitwagenfirma dann um ihr Geld feilschen muss und nicht Du.

    Dir steht solange ein Ersatzfahrzeug zu, wie Deines in der Werkstatt steht.

    Bei einem Totalschaden, maximal 14 Werktage.

    Du muss allerdings im Schnitt am Tag 50 oder mehr KM gefahren, sein sonst kanns Probleme geben.

    Aber die großen Autovermieter, machen das schon so lange, die wissen wie Ihre Abrechnungen auszusehen haben.

    Du brauchst Dir da also keine Gedanken zu machen!

    Wenn die Schuldfrage zu 100% geklärt ist, dann nimm Dir nen Ersatzwagen! Soll Dein Schaden nicht sein!!

     

    Grüße

    Stephy

     

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