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Silberpfeil-Smart

Schaltsünde?

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Hallo!

 

Immer wieder habe ich beim Abstellen meines Smarts einfach in Schalthebelstellung "A" den Schlüssel umgedreht und damit den Motor abgeschaltet. Ist das okay, wenn man das so macht?

 

Weiters würde mich interessieren, ob es okay ist, wenn man von der Schalthebelstellung "N" bei ausgeschaltetem Motor auf Schalthebelstellung "A" stellt - bzw. von Schalthebelstellung "A" auf "N".

Sind das Schaltsünden oder ist sowas ohne Konsequenz gut möglich?

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Am 17.03.2006 um 21:48 Uhr hat Silberpfeil-Smart geschrieben:
Hallo!



Immer wieder habe ich beim Abstellen meines Smarts einfach in Schalthebelstellung "A" den Schlüssel umgedreht und damit den Motor abgeschaltet. Ist das okay, wenn man das so macht?

Kriegst doch nachher garnicht den Zündschlüssel abgezogen




Weiters würde mich interessieren, ob es okay ist, wenn man von der Schalthebelstellung "N" bei ausgeschaltetem Motor auf Schalthebelstellung "A" stellt - bzw. von Schalthebelstellung "A" auf "N".

Was solls bringen? Bei Zündung aus passiert nix bei Zündung an legt er dir den Gang ein bzw. nimmt ihn wieder raus.


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timobanner.jpg

    spritmonitor.de ICQ-Nummer: 290-210-058 online?icq=290210058&img=2

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Hallo Silberpfeil,

 

Wenn Du den Smart sicher abstellen willst, ohne daß er davon rollt, solltest Du vor dem Abstellen des Motors ohnehin den Rückwärtsgang einlegen und die Handbremse anziehen.

 

Bitte jetzt keine Diskussionen über Sinn und Unsinn dieser Maßnahmen!

Das hatten wir alles schon mal.

Es gibt auch ein paar mahnende Beispiele, die belegen, daß es ein paar bereuen, dies nicht getan zu haben (Smart im Rhein, usw.)

 

Evelyn

 

 


Nur Offen lässt hoffen!

 

Evile

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Es ist sicher keine Schaltsünde, aber Evelin hat Dir den richtigen Wink gegeben.

 

Es kann durchaus mal ein Handbremsseil reißen (Rost, falsch Verlegt, Materialermüdung, abgenutzte Bremsbeläge usw.)

 

Dann hält im Normalfall der Rückwärtsgang Deinen Wagen fest.

 

Nicht auszudenken, wenn sich eine Wagen "selbstständig" macht und in eine Meinschengruppe ....

 

Außerdem ist es eine Auflage der Versicherung den smart auf "R" abgestellt zu verlassen.

Ihm fehlt ja da Lenkradschloss!

 

Also: Daumen hoch für "R"


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Am 22.03.2006 um 11:42 Uhr hat Triking geschrieben:
Außerdem ist es eine Auflage der Versicherung den smart auf "R" abgestellt zu verlassen.

Ihm fehlt ja da Lenkradschloss!

 

Also in N und A ist die Schalthebelsperre auch in Funktion. :-D

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timobanner.jpg

    spritmonitor.de ICQ-Nummer: 290-210-058 online?icq=290210058&img=2

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Quote:
Außerdem ist es eine Auflage der Versicherung den smart auf "R" abgestellt zu verlassen.
Ihm fehlt ja da Lenkradschloss!

 

das ist nur bedingt richtig- die Versicherung verlangt, daß du das Fahrzeug ordentlich verschließt.

und die STVo, daß du es gegen wegrollen sicherst.

 

Lenkradschloss ist wie auch immer nicht gefordert....

 

Grz Martin

-----------------

einmal SMART, immer SMART ;)

118387.jpg?stamp=1123575265<BR>

und er gönnt sich:

spritmonitor.de

 

 


einmal SMART, immer SMART ;)

 

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