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fritzchen07

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[ Diese Nachricht wurde editiert von fritzchen07 am 21.03.2010 um 14:35 Uhr ]

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[*]1)abcd

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von fritzchen07 am 06.06.2010 um 17:02 Uhr ]

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    • Komischer Text. Haben die das echt so geschrieben? Kann man das irgendwo nachlesen? Google findet dazu nichts online beim ADAC.   In diesem Fall fehlt ja wohl offensichtlich sowohl der Vorsatz zur Straftat als auch eine "direkte Einwirkung", zweitens fehlt die Betrugsabsicht, da das Auto nicht verkauft wurde, drittens ist die StarDiagnose keine Software "deren Zweck die Begehung einer [..] Straftat ist" und viertens ist der Kilometerstand ja nun sogar höher, was es auch bei einem späteren Verkauf unmöglich macht, daraus einen vorsätzlichen Betrug zu konstruieren. [1] [2]   Den Leuten in der Werkstatt eine Straftat vorzuwerfen und mit Freiheitsstrafe zu drohen, dürfte dort wohl berechtigterweise nur für lautes Gelächter sorgen. Absoluter Mumpitz 
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