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MichaMannheim

[B] Ein Paar Sachen für 450Oldi und andere Dinge

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Greetz Micha

 

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Willst du dich Körper an Körper pressen ? ...

Gerüche wahrnehmen ? ... Verschiedene Stellungen probieren ? .... Rein und raus ? ...

Von hinten nach vorne ? ... Jaaaa ??? -------- Dann nimm den Bus ! =)

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von MichaMannheim am 02.12.2009 um 14:43 Uhr ]

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von MichaMannheim am 03.02.2010 um 23:01 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von MichaMannheim am 04.04.2010 um 15:54 Uhr ]


Greetz Micha

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Sprechen Sie Dörtisch?

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sind die forderen bodypanels noch zu haben ? dadurch das der untere spoiler verklebt is , gibts das ganze ja ur komplett oder ? oder hab ich da nun was falsch verstanden ?

gruß

micha

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Hey Micha, ich such noch nen Kotflügel links....schreib mich doch mal an, was du haben willst ;-)

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Smarte Grüße vom Micha

ausm Schwoabaländle°°°^^^°°°

 

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Smarte Grüße vom Micha

ausm Schwoabaländle°°°^^^°°°

 

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    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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