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fantabrunner

trust (+)

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hi leute,
ich weiß es gab schon einige beiträge hierzu,ich möchte jetzt aber mal ganz konkret fragen:
gibt es die möglichkeit, trust (+) (weiß net so genau was ich hab) mit einem schalter an- und auszuschalten?
wie sieht es dann mit TÜV oder der GARANTIE aus?

hoffe,euch mit diesem thema nicht zu arg zu nerven :-D
und hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt!!!???

smarte grüße,michi

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Hallo!

Du kannst die Schlupfregelung ausschalten, nicht aber den Querbeschleunigungssensor. wie siehe

hier

Garantie dürfte erhalten bleiben, es sei denn es geht tatsächlich was an der Elektronik kaputt. ist aber bis jetzt noch niemandem passiert. Mein Tipp:
Nur schalten wenn Motor und Zündung aus!

Dem TÜV dürfte es egal sein. In anderen Autos gibts auch Schalter und dem TÜV ist es egal. Es gab auch mal ABS-Schalter, mit TÜV!


-----------------

Knubbelige Grüße aus L.A.!


einzelbild.php?id=355978&quality=80&maxpixel=400&identifier=e9c2fd6146

Auch ganz schönes Auto :-)

 

 

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollsndig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitete Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein!  
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