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45kwsmart

Inspektionskosten

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Hallo,

 

ich will eventuell nen Smart for two 45 kw leasen.

Der Händler gab mir mündlich folgende Fix-Wartungskosten für 4 Jahre an:

125,-

250,-

125,-

250,-

 

Im Forum jedoch lese ich andere Beträge.

Oder sind diese Beträge überholt und meine aktuell korrekt?

So ein klein wenig habe ich beim Smart Bedenken, weil die Daimler-Benz-Männer dahinter stehen, die ja, wie hier im Forum zu lesen, teilweise unerhört unkulant sind, bes. was Garantiefälle betrifft.

 

Was meint ihr?

Soll ich mir aus diesen Gründen doch besser nen C1 leasen?

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also in 48 Monaten 7 Inspektionen?

wie denn, wenn der mir das in 2 Neben- und 2 Hauptinspektion erklärte?

wieso bitte also 7 ?

(ok, Tüv nach dem dritten Jahr rechne ich nicht mit)

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Naja, kommt ja auch auf deine km an. Wieviele hast du pro Jahr denn geplant?

 

Ansonsten (bei wenig km) gilt natürlich 1 mal im Jahr und dann sind das eben 4 Inspektionen.

 

Abgesehen davon würde ich, egal was der SC-Mensch sagt, immer mind. 100 Euro extra einplanen. Irgendwas finden die IMMER! Also kann man das durchaus als Fixkosten betrachten.

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... also bein meinem Smart 71 PS hat der 1. Assyst A bei 9.500 Kilometer schon mal 175 € gekostet.

 

 


Gruß Bernhard

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@45kwsmart

 

was haben die denn alles gemacht?

 

 

-----------------

Grüße Kristall :-)

 


Grüße Kristall :-)

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    • Moin, sehr geehrter smarttom2024, sehr geehrte Forengemeinde !   @smarttom2024   Auf die Frage des TE:   Was spricht dagegen, eine oder mehrere der bei uns im Lande zuständigen technischen Prüforganisationen (z.B. "TÜV") schriftlich (z.B. per Mail) diesbezüglich anzufragen mit der Bitte um eine (rechtsverbindliche) schriftliche Antwort (diese dann ausdrucken und ggf. mitführen....).   Wenn nicht solche dafür zuständigen Organisationen, wer denn sonst sollte das (rechtsverbindlich) wissen ?   Und nach meiner Beobachtung: Die Lage hinsichtlich der zulassungsfreien bzw. zulassungspflichtigen Ausrüstungen von Kraftfahrzeugen scheint ständig "im Fluß" zu sein und sich ständig irgendwie zu ändern. Was gestern noch anstandslos ging....ist heute ein absolutes "no go".....(mir fallen in diesem Zusammenhang als Beispiel die "Rammschutzbügel" vorn am Wagen ein, die es "früher" mal zum Nachrüsten gab....nach meinem Kenntnisstand heute absolut unzulässig....wegen Fußgängerschutz.....evtl. noch "Bestandsschutz" für Altfahrzeuge mit Eintragung desselben....aber habe hier auch keine wirkliche Ahnung von...).   mit freundlichen Grüßen vebleibt   hedwig   
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