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osnabruecker

Smart City Coupe - klackern Vorderachse

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Hallo Leute !

Bin seit ein paar Wochen nun auch stolzer Besitzer eines Smart Fortwo, Bj 12/2003 !

61 PS Benziner...

 

Der Smart fährt super, habe nur seit ein paar Tagen das Problem, dass einer lautes "klappern" bzw "klackern" .

 

Das Klackern kommt definitiv von vorne, bzw vorne links.

Es wird mit zunehmender Geschwindigkeit lauter, hat aber nichts mit der Motordrehzahl zu tun....also im Leerlauf ist nichts zu hören...!

 

Was kann das sein ? Loses Plastik ist mir so nicht aufgefallen ?

Radmuttern u.s.w sind auch alle fest :roll:

 

Querlenker ? Radlager?

Aber dann müsste es ja dauerhaft klackern ?

es klackert unregelmaßig....auch auf gerader strecker....mal 2 min....mal 5 min.. :-x

 

 

wer weiß rat ?

Habe schon die Suchfunktion bemüht...soll ja öfter an der Klimaleitung bzw. an der Servo liegen...aber beides hat mein Smart nicht..!

Wo würdet ihr damit hingehen ? SC oder freier Händler ?

 

Danke vorab !

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von osnabruecker am 12.05.2009 um 09:48 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von osnabruecker am 12.05.2009 um 09:58 Uhr ]

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Hallo,

 

wir haben den gleichen Smart, auch erst seit ein paar Wochen. Gleiches Problem.

 

Allerdings haben wir festgestellt, dass das Klappern nach dem Bremsen weg ist und dann wieder anfängt.

 

Hast du mittlerweile das Problem gelöst? Warst du in der Werkstatt?

 

LG aus dem Schwarzwald.

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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