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smartpure

Wichtige Frage! (zumindest für mich)

Empfohlene Beiträge

Hi Smartpure.....

3 Monate seit Tatzeit, falls du mit "Vergehen" eine Ordnungswidrigkeit meinst. :)

Die Verjährung wird jedoch z.B. durch die Absendung eines Anhörbogens oder den Erlass eines Bußgeldbescheides unterbrochen und läuft dann erneut 3 Monate.

Das ist es zumindest so im groben......


sagt der Readyman, der´s eigentlich wissen müsste 8-) 8-)

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    • Damit hast Du zweifellos recht, aber dann hast Du vorher schon etwas falsch gemacht, denn dann leuchtet nach dem Selbsttest die Lampe bei stehendem Motor nicht mehr auf, was schon mal verkehrt ist! Die Ladekontrollleuchte und die Öldruckkontrollleuchte müssen vor dem Starten des Motors zwingend aufleuchten, wenn sie dies nicht tun, dann ist es ein Zeichen dafür, daß etwas nicht stimmt. Dann ist entweder die Lampe defekt oder nicht vorhanden, was aber durch eine nicht funktionierende Lampe beim Selbsttest auffallen würde, oder die Verbindung zum Schalter ist nicht in Ordnung!  😉 Manchmal kann Logik so einfach sein! 😇
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