Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
texas-ranger

Smart 44 Fremdradioeinbau wenig hilfreiche Tipps ?!

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

 

ich hab hier schon unzählige Berichte über einen Fremdradioeinbau gefunden, aber wirklich helfen tut gar nichts.

 

Hab den Smart Radio Five ausgebaut und möchte ein Fremdradio einbauen.

Alles demontiert, extra einen Adapterstecker besorgt, angesteckt und funktionieren tut gar nichts?!

 

Normaler JVC Radio Displayanzeige geht zwar kurz an, schaltet aber nach 2-3 Sek. wieder ab. Der Radio insgsamt lässt sich gar nicht einschalten.

Der eigentlich geplante Einbau eines 2-Din Audiosystems bringt lediglich nur ein kurze Piepen des Radios und sonst keinerlei Reaktionen.

 

Die Pins des Smartsteckers (Smart ForFour 1,5 CDI Bj. 2005) 1-3 nicht belegt, ansonsten scheinbar wie hier oftmals beschrieben.

 

Hat vielleicht jemand noch einen Tipp wie man einen Fremdradio zum Laufen bringen kann?

 

 

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

du solltest hinten am Radio einmal ein roten stecker und ein gleben habe diese mal tauschen ist eine steckfassung also so tauschen das du 2 x rot/gelb hast.

 

und dann mußt du noch wenn du ein paar kabel an dem kabelbaum hast vom Radio ein kabel mit an den gelben dranklemmen bei mir war es ein orangeskabel.

 

oder einfach mal wenn du es alleine nicht hin bekommst zu einem Hifi Fritzen fahren der hat es mir auch angeklemmt war eine sache von 5 minuten habe ihm 5 € in die Hand gedruckt und gut.

 

 

gruß :)

-----------------

neu02scleuchttlang021sb4.jpg

 

 

ICQ - Nr.457 209 097

 

 

Spritmonitor.de

 

 


neu02scleuchttlang021sb4.jpg

 

 

logo.jpg

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

oder mal ins 44 forum gehen da bekommst du auch tips.

 

 

www.44forum.de

 

gruß :)

-----------------

neu02scleuchttlang021sb4.jpg

 

 

ICQ - Nr.457 209 097

 

 

Spritmonitor.de

 

 


neu02scleuchttlang021sb4.jpg

 

 

logo.jpg

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich kenne das eigentlich so, daß im Falle der Abrechnung über ein Gutachten die MwSt nicht gezahlt wird.... Sollte man dann das Fahrzeug in Eigenregie (günstiger) reparieren, wird man ja nur in seltensten Fällen nur mit Teilen ohne entrichtete MwSt auskommen. Sobald man MwSt gezahlt hat (auch bei Selbstreparatur, wird auf Rechnungen ja ausgewiesen) hat man doch Anspruch auf Erstattung derselben (von der gegnerischen Versicherung). Da würde ich nicht drauf verzichten wollen.   Und zum Nachweis eines Zeitwertes (über "0") dürfte doch eine (eventuell vorgezogene) bestandene HU (bestenfalls "ohne erkennbare Mängel") bei einer anerkannten Organisation (TÜV, DEKRA u.a.m) reichen. Natürlich mit der Bitte um Prüfung auf vollständige und fachgerechte (verkehrs-sichere) Instandsetzung des Unfallschadens (evtl. dazu das Schadensgutachten mitführen/vorlegen)..... Also bei älteren, eher geringwertigen Fahrzeugen, wie es viele Smarts nun mal so sind....   Bei höherwertigen Fahrzeugen mit (fachgerechter) Instandsetzung eines Totalschadens rechnet sich sicherlich ein Gutachten eines teureren spezialisierten Sachkundigen (z.B. auch beim Richten des Rahmens bzw. der Karosserie o.ä.m.).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      153.284
    • Beiträge insgesamt
      1.617.293
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.