Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
osswoody

Radio-Anschlüsse

Empfohlene Beiträge

Hiho zusammen,

habe folgendes Problem.

In meinem Smart 42 hab ich ein San Remo MP26 von Blaupunkt.

Habe 2 zusätzliche Lautsprecher, die ich jetzt gerne anschließen würde.

Problem:

Die bereits vorhandenen Lautsprecher sind sind mit einem Stecker am Radio verbunden, der noch freie Plätze für die neuen Speaker hat. Nur:

Innerhalb dieses Steckers sind so 'Klemmen' für die Kabel. Die freien Plätze im Stecker haben diese nicht. Ich muss die wohl dann selbst am Kabel der Speaker oder in den Stecker befestigen.

Kann mr jemand sagen welche 'Klemmen' das sein müssen? Wo ich die bekomme, und wie ich das angeschlossen kriege?

Wäre euch sehr verbunden,

Gruß

osswood

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

bekommst du in jedem Hifi -Laden und wenn du glück hast und da mal nett fragen tuhst dann schließen sie es dir auch an.

 

Gibst ein 10 in die Kaffeekasse und dann sind die auch zufrieden.

 

gruß :)

-----------------

neu02scleuchttlang021sb4.jpg

 

 

ICQ - Nr.457 209 097

 

 

Spritmonitor.de

 

 


neu02scleuchttlang021sb4.jpg

 

 

logo.jpg

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich kenne das eigentlich so, daß im Falle der Abrechnung über ein Gutachten die MwSt nicht gezahlt wird.... Sollte man dann das Fahrzeug in Eigenregie (günstiger) reparieren, wird man ja nur in seltensten Fällen nur mit Teilen ohne entrichtete MwSt auskommen. Sobald man MwSt gezahlt hat (auch bei Selbstreparatur, wird auf Rechnungen ja ausgewiesen) hat man doch Anspruch auf Erstattung derselben (von der gegnerischen Versicherung). Da würde ich nicht drauf verzichten wollen.   Und zum Nachweis eines Zeitwertes (über "0") dürfte doch eine (eventuell vorgezogene) bestandene HU (bestenfalls "ohne erkennbare Mängel") bei einer anerkannten Organisation (TÜV, DEKRA u.a.m) reichen. Natürlich mit der Bitte um Prüfung auf vollständige und fachgerechte (verkehrs-sichere) Instandsetzung des Unfallschadens (evtl. dazu das Schadensgutachten mitführen/vorlegen)..... Also bei älteren, eher geringwertigen Fahrzeugen, wie es viele Smarts nun mal so sind....   Bei höherwertigen Fahrzeugen mit (fachgerechter) Instandsetzung eines Totalschadens rechnet sich sicherlich ein Gutachten eines teureren spezialisierten Sachkundigen (z.B. auch beim Richten des Rahmens bzw. der Karosserie o.ä.m.).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      153.284
    • Beiträge insgesamt
      1.617.293
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.