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xordinary

[Biete] Winterkompletträder auf Alu, 15 Zoll für forfour

Empfohlene Beiträge

Hallo Ihr Lieben,

 

von meinem 44, der inzwischen sicherlich einen neuen glücklichen Besitzer gefunden hat, habe ich noch einen Satz Winterkompletträder auf 15 Zoll Alufelgen abzugeben. Wie das Felgenmodell heißt, kann ich nicht mehr sagen, aber Ihr seht sie unten abgebildet. Die Reifen wurden ca. 20.000 Kilometer gefahren und haben noch ca. 6–7 mm Profil (schätze ich anhand des 1-Euro-Stückes auf dem Bild). Es sind Semperit-Reifen, mit denen ich durchweg zufrieden war.

 

Der Felgensatz hat neu im smart center 770,– Euro gekostet. Ich würde ihn der Einfachheit halber für 500,– Euro abgeben. Das entspricht einer Ersparnis von 35 %!

 

Am einfachsten wäre natürlich Selbstabholung in Fellbach bei Stuttgart, bei Bedarf lassen sich die Räder wahrscheinlich aber auch verschicken. Über die Versandkosten muss ich mich dann schlau machen.

 

Bei Interesse bitte PN oder Mail an mail[at]grafikschrubber.de

(Bin mangels smart natürlich nicht mehr so viel hier unterwegs. :) )

 

44winterraeder1.jpg

 

44winterraeder2.jpg

 

 

 

(Suchworte: Winterräder Winterreifen Komplettrad Kompletträder )

[ Diese Nachricht wurde editiert von xordinary am 13.10.2008 um 06:35 Uhr ]


beste grüße

xordinary

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OK. Habe grade mal bei ebay reingeschaut. Ich senke den Preis daher auf 400,– Euro.

 

 


beste grüße

xordinary

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    • Die Vorschriften sagen aber auch, das dein Rücklicht ein E Prüfzeichen haben muss.  Dieses E Prüfzeichen wird mit den entsprechenden Leuchtmitteln erteilt.  Desweiteren stehen auf der Streuscheibe deiner Rücklichter Kürzel was in der Rückleuchte verbaut ist und mit welchem Leuchtmittel sie zu betreiben sind.  Auch das Kürzel AR fehlt deinem Rücklicht.  Natürlich ist es gut möglich, dass der Tüv das nicht bemerkt oder es deinem Prüfer schlicht egal ist.  Legalisieren kann man sowas nur mit einem Lichtgutachten im Labor welches tausende Euro kosten würde.    Deswegen..... ja witzig aber trotzdem vollkommen nicht legal. Da ist vollkommen egal ob grundsätzlich die Gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden oder nicht. Ohne Prüfzeichen welches gültig ist (deines ist, solange die falschen Leuchtmittel verbaut sind, in jedem Fall erloschen) keine Zulassung/Betriebserlaubnis.      Gängige Kürzel sind :    A: Begrenzungslicht (auch Standlicht genannt). B  Abblendlicht. R: Fernlicht. RL: Tagfahrlicht (Running Light). B: Nebellicht. F: Nebelschlussleuchte. AR: Rückfahrscheinwerfer. S1: Bremsleuchte. 1a, 1b, 2a: Blinkleuchten (vorn oder hinten).   Kombinationen und Lampentypen: HCR: Abblendlicht und Fernlicht können gleichzeitig eingeschaltet werden.    HC/R: Abblendlicht oder Fernlicht (kann nicht gleichzeitig eingeschaltet werden).    X: Für AFS-Scheinwerfer (Advanced Frontlight System), die ihre Ausleuchtung je nach Geschwindigkeit und Lenkeinschlag anpassen.    DC: Xenon-Abblendlicht.    DR: Xenon-Fernlicht.    D (z.B. D1, D2, D3, D4): Steht für Entladung (Discharge) und bezeichnet die verschiedenen Entwicklungsversionen von Xenonlampen.    H (z.B. H4, H7): Zeigt den Typ einer Halogenlampe an, wie sie früher in den Scheinwerfern verwendet wurden. 
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