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schwarzer

Blow Off ausbauen...

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Moin,

 

ich wollte mein Blow Off ausbauen...aber...wie verschließe ich das T-Stück vom Unterdruckschlauch...bzw...was nehme ich anstelle des T-Stücks...?

 

Viele Grüße

 

Stefan

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entweder neuen Schlauch,das wäre das Einfachste.oder halt das T Stück in eine Röhre wandeln,indem Du das untere teil des Ts abschneidest. Schlauch darüber zusammenstecken und mit Kabelbindern sichern,als Notlösung. besser aber Schlauch ersetzen,kostet ja so gut wie nix.

 

 

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he stefan

 

warum willst du es den wieder ausbauen????

probleme mit der rennleitung???

 

 

gruß

holger


Nur die Harten kommen in den Garten

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@Stahlonkel :-D ...

 

Danke...habs hin bekommen...

 

@Whoodo :-D

 

ne...Rennleitung ist kein Problem...ich bin letzten Samstag um 22:00 Uhr über die Hanauer gefahren...auf die Esso rauf..Wasser gekauft...und hinten bei der Porsche war ne dicke fette POLIZEIKONTROLLE...ich hatte langeweile...also hin...ham mich gleich rausgeholt... :-D ...es waren 2 sehr NETTE Mädels :-D ...nach 10 Minuten durfte ich ohne Beanstandung weiter fahren ;-) ...

 

ich hab es nur ausgebaut um was zu testen...ich werds wohl draußen lassen...

 

viele Grüße

 

Stefan

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    • Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht für solche Spezialanfertigungen betrifft.   Ich hatte mich ernsthaft für den SmartForSix (der geilste Smart ever! 😍) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wäre. Selbst eine gültige Straßenzulassung für Deutschland, zählt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)   Bei uns hätte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (Prüfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.   Nach Rücksprache mit ÖAMTC und TÜV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.   (Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster für die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)   Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bringt es auf den Punkt:   „Man sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Österreich erforderlich ist — auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).“   Man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgenehmigung, selbst wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen wurde. Ergo -> mega Risiko!
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