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Drumbadix

EWG Typgenehmigungs Nr. / Reifengröße

Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

Ich will auf meinen Smart CDI EZ 2001 vorne 145er Reifen drauf machen. Leider habe ich nur 135er eingetragen.

Nach einigem Stöbern hier im Forum habe ich eine Eignungserklärung von Smart gefunden. Diese gilt für Fahrzeuge des Typs MC01 ab EWG Typengenehmigungs Nr. 01*98/14D0080*07. In meinem Schein steht allerdings nur die Nr. e1*98/14*0080*.

Ist das nun das Gleiche oder gibts da noch einen Unterschied?

 

Danke im Voraus für alle Beiträge

 

Drumbadix, der seit einer Woche begeisterter Smartfahrer ist!!!

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Bei uns in Ö kann man sich bei Daimler eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheiningung holen und damit kann man zum TÜV eine Eintragung veranlassen und gut ist.

 

L.G. Duke2 ;-)


---------------------------------------------

 

duke2.gif

 

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    • Genau so ist es wegen der damaligen Steuerbefreiung für die cdis als 3 Liter Fahrzeuge! Das war der einzige Grund für diese Einschränkung bei den cdis. Diese ist allerdings schon längst ausgelaufen und aus technischer Hinsicht gibt es ohnehin keine Begründung! Aber was interessiert das einen engagierten Prüfer, der nur seine Korinthen kennt, die er von sich geben will! 🙄   Bisher ist es mir jedoch in allen mir bekannten Fällen gelungen, mit den entsprechenden Papieren und einer guten und schlüssigen Argumentation den Prüfer zu überzeugen, die 145er vorne auch bei älteren Baujahren abzunehmen. 😉 Voraussetzung dafür ist allerdings, daß diese 145er Reifen auf 4 Zoll Felgen montiert sind. Die sind auch in den Papieren entsprechend so beschrieben. Manche lassen die ja auf die 3,5 Zoll Felgen aufziehen, das ist nicht zulässig!
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