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Freibeuter_01

Werkstattkosten trotz Geraucht-Garantie/Gewährleistung

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Hallo zusammen,

 

habe meinen kleinen letztes Jahr gebraucht gekauft (damals 3 Jahre jung) und schon diverse Probleme gehabt (bislang alles Garantie). Heute war ich in der Werkstatt und soll nun 220 EUR für ein neues Lampenmodul bezahlen (Einbau gratis), weil die Leuchtweitenregelung nach einem Regen kaputt gegangen ist. Offenbar deckt die Gebrachtwagengarantie das nicht ab (obwohl die andere Lampe vor ein paar Monaten mit dem selben Schaden auch nach einem Regen kulanzmäßig von der Versicherung bezahlt wurde).

 

Nun die Frage: deckt die Gebrauchtwagen-garantie das wirklich nicht ab? Im Kleingedruckten sind allgemeine Begriffe hingeschrieben, dass Elektrik abgesichert wäre ... meine Smart-Werkstatt sagt, es handelt sich um Motor-Elekrik, aber nicht das Licht ...

 

Zusätzlich soll ich die Erneuerung der Anschläge des Beifahrertürfensters selber zahlen, die Scheibe fährt zu hoch und klemmt das Gummi ein...

 

Außerdem ist mir gerade eingefallen, dass ich bei beiden Schadensmeldung evtl. gerade noch in der ein Jahres-Gewährleistung gelegen habe (heute bei der Reparatur bin ich allerding zwei Wochen drüber weg). Ist die Zahlungsforderung demnach von Smart evtl. unberechtigt?

 

Viele Grüße,

 

Patrick

 

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